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Eine Motion aus dem Ständerat hat der Nationalrat direkt an den Bundesrat überwiesen, welcher bereits an der entsprechenden Gesetzesrevision arbeitet, wie Gesundheitsminister Didier Burkhalter verlauten liess.
Ausserdem sowohl der Nationalrat wie der Ständerat dafür, dass der Bundesrat überprüfen müsse, ob drei von den aus dem Leistungsvertrag ausgeschlossenen komplementärmedizinischen Behandlungen richtig beurteilt wurden. Es handelt sich dabei um die anthroposophische Medizin, die Homöopathie und die chinesische Medizin. Auch hier kommt ein positiver Entschied vom Departement des Innern (EDI), welches diese Prüfung bis Ende Jahr abgeschlossen haben will.
Nachdem im Mai 2009 das Stimmvolk zur Komplementärmedizin „Ja“ sagte, sind Bund und Kantone verpflichtet, sich dem Gebiet „Komplementärmedizin“ erneut anzunehmen und entsprechende Prüfungen zu lancieren.
Eine medizinische Behandlung, welche von der obligatorischen Krankenkasse bezahlt werden soll, muss folgende Kriterien erfüllen: Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit. Was dies genau heisst, prüft aktuell die eidgenössische Leistungs- und Grundsatzkommission.
Vor fünf Jahren kam diese Kommission zum Schluss, dass die verlangten Kriterien bei verschiedenen Behandlungen nicht erfüllt sind. Danach schloss der damalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin sechs komplementärmedizinische Behandlungsrichtungen aus dem Leistungskatalog aus. Es handelte sich um die Methoden anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin.
Auch der jetzige Gesundheitsminister Didier Burhalter wird sich zur Entscheidungsfindung auf die Empfehlungen der Kommission stützen. |