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Fachorganisationen wie der Dachverband Komplementärmedizin, die Stiftung SPO Patientenschutz und auch die Schweizerische Ärztegesellschaft freuen sich über den gefällten Entscheid, die fünf komplementärmedizinischen Methoden erneut in die Grundversicherung aufzunehmen.
Für FMH-Präsident Jacques de Haller ist dieser Entscheid pragmatisch, vernünftig und adäquat. Damit werde der Volkswille ausgeführt. Und: Er erwartet keinen Anstieg der Prämien deswegen: "Im Gegenteil, denn diese medizinischen Fachrichtungen sind weniger teuer und verhindern gewisse andere Konsultationen,“ so de Haller gegenüber SDA.
Bemängelt wird von verschiedenen Seiten, dass die Aufnahme nur provisorisch ist und dass Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erneut nachgewiesen werden müssten. Allerdings werde dieser Beweis gerne erbracht, so der Präsident Hansueli Albonico, der Union schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen. Er ist im Übrigen überzeugt davon, dass die bemängelten Lücken geschlossen würden.
Die fünf komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie sowie anthroposophische und traditionelle chinesische Medizin sollen demnach ab 2012 vorläufig wieder von der Grundversicherung bezahlt werden. |