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Sie sind hier: Alternativmedizin, TCM 19. Juni 2013
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Komplementärmedizin: ELGK missachtet gesetzliche Vorgaben
 
Die UNION anerkennt zwar die im KVG geforderten Nachweise (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) zur Aufnahme medizinischer Methoden in die Grundleistung der Krankenversicherungen. Sie verlangt aber die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei einer sachgemässen Beurteilung, was in den Augen der UNION nicht stattgefunden hat.

Die Anträge der fünf Fachgesellschaften betreffen ausschliesslich Leistungen von Ärzten, welche nebst einer schulmedizinischen Facharztausbildung eine FMH-anerkannte Zusatzausbildung in Komplementärmedizin besitzen. Die Anträge belegen mit über 2000 klinischen Studien eine mit der Schulmedizin vergleichbare Wirksamkeit.

 

Die Kostendaten der Krankenkassen zeigen: der vermehrte Zeitaufwand der Komplementärmediziner wird durch Einsparungen bei den technischen Leistungen und Medikamenten kompensiert. Ein Prämienanstieg ist also nicht zu befürchten. Patienten schätzen Komplementärmedizin wegen ihrem ganzheitlichen Ansatz und den geringen Nebenwirkungen.

 

Die UNION Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen zählt rund 1200 zertifizierte Mitglieder, die vorwiegend als Hausärztinnen und Hausärzte tätig sind. Die Aufnahmeprozedur der ärztlichen Komplementärmedizin läuft nun bereits 12 Jahre. Mit dem Plebiszit vom 17. Mai 2009 hat das Schweizer Volk mit Zweidrittelsmehrheit ein klares Zeichen gesetzt: Die ärztliche Komplementärmedizin gehört in die Grundversicherung! Die UNION hofft jetzt, dass sich Bundesrat Burkhalter in Anerkennung der gesetzlichen Vorgaben von unabhängigen Experten beraten lassen wird.

 

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08.12.2010 - dzu


 
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