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Sucht Info Schweiz rügt, dass das total revidierte Alkoholgesetz Lockvogelangebote wie Happy Hours zulässt. Zugaben und Vergünstigungen für Bier und Wein sind ausser freitags und samstags von 21 Uhr bis 9 Uhr des Folgetages zulässig.
Diese Einschränkung ist ein Alibi: Happy Hours abends und nachts bleiben während der Woche weitgehend möglich. Zudem erlaubt der Gesetzesentwurf, vergünstigte Apéros am frühen Freitag- und Samstagabend anzubieten. Diese Angebote animieren dazu, zum gleichen Preis mehr Alkohol zu trinken. Sucht Info Schweiz fordert, dass auch Bier und Wein, gleich wie Spirituosen, nicht vergünstigt abgegeben werden dürfen. „Das Verbot für Happy Hours, Zwei für eins, Fünfliber-Abende oder All-inclusive-Anlässe sollte jederzeit für alle alkoholischen Getränke gelten“, betont Michel Graf, Direktor von Sucht Info Schweiz.
Junge Konsumierende stark betroffen
Vor allem jüngere Konsumentinnen und Konsumenten und jene, die sich an Wochenenden einen Rausch antrinken, bevorzugen billigen Alkohol. Studien belegen, dass Aktionen und Promotionen den Alkoholkonsum insbesondere bei einem jungen Publikum steigern und das Rauschtrinken fördern. „Jegliche vergünstigte Abgabe von Alkohol läuft einer wirksamen Prävention zuwider“, moniert Michel Graf. In diesem Sinne sind Lockvogelangebote wie Happy Hours und Flatrate-Angebote etc. für alle alkoholischen Getränke sowohl im Gastgewerbe als auch im Handel zu verbieten, fordert Sucht Info Schweiz.
Die Totalrevision des Alkoholgesetzes ist bis Ende Oktober 2010 in der Vernehmlassung. Ein erster Positionsbezug von Sucht Info Schweiz zu dem vom Bundesrat am 30. Juni 2010 in die Vernehmlassung geschickten Gesetzestext finden Sie hier.
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