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Sie sind hier: Fokus » Alkoholabhängigkeit » Aktuell 11. Februar 2012
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Alkoholgesetz: Gute Richtung mit gravierenden Mängeln
 
SuchtInfoSchweiz begrüsst die neuen Handelsbestimmungen für alkoholischen Getränke und die Berücksichtigung des Jugendschutzes. Aber: Sie vermisst Massnahmen gegen Billigstangebote, ein Verbot der Werbung - auch im Internet - gegen Bier und Wein sowie ein Verbot gegen Happy Hours für Bier und Wein.

Sucht Info Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat die Handelsbestimmungen für Bier, Wein und Spirituosen neu in einem Gesetz (Alkoholgesetz) zusammenfasst.

 

Aus Präventionssicht weist der Zweckartikel (den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol fördern und den problematischen Konsum vermindern) in die richtige Richtung. Dass dabei dem Jugendschutz Rechnung getragen wird, ist ein wichtiges Signal.

 

Testkäufe und Weitergabeverbot sinnvoll

Sucht Info Schweiz begrüsst namentlich die Aufnahme der Testkäufe ins neue Gesetz. Testkäufe zur Kontrolle der Abgabe¬bestimmungen sind ein wirksames Präventions-instrument. Bestehende Missstände können aufgezeigt, die Öffentlichkeit und die Behörden sensibilisiert und an die Verantwortung der Verkaufsstellen und der Kontrollorgane appelliert werden. Mit Testkäufen soll laut Auffassung von Sucht Info Schweiz nicht in erster Linie das Verkaufspersonal bestraft werden, sondern vor allem das Management zur Verantwortung gezogen werden.

 

Als wichtiges Signal wertet Sucht Info Schweiz das neu aufgenommene Verbot der Weitergabe von alkoholischen Getränken. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Bestimmungen zum Abgabealter umgangen werden. Denn oft sind es ältere Kollegen, Freunde oder weitere Personen, die Alkohol an Minderjährige weitergeben.


Positiv ist, dass im Ausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke in gleicher Menge und in gleicher Weise angeboten werden müssen, welche billiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

 

Lücken in den Werbevorgaben

Die Werbebestimmungen für alkoholische Getränke bleiben grundsätzlich unverändert. Enttäuschend ist, dass Lifestyle-Werbung nur für Spirituosen unzulässig bleibt, hingegen für Bier und Wein weiterhin möglich ist. Hier fordert Sucht Info Schweiz einheitliche Bestimmungen für sämtliche alkoholischen Getränke. Diese Form von Alkoholwerbung vermittelt ein Lebensgefühl, das an Werte wie Sportlichkeit, Jugend oder Erfolg anknüpft. „Schade ist, dass die Alkoholwerbung in elektronischen Medien, also in Fernsehen, Radio und Internet weiterhin erlaubt ist“, ergänzt Michel Graf, Direktor von Sucht Info Schweiz.

 

Happy Hours für Bier und Wein

Zugaben und Vergünstigungen für Bier und Wein sind ausser freitags und samstags ab 21 Uhr zulässig. Damit bleiben die abendlichen Happy Hours weitgehend möglich; sie animieren dazu, zum gleichen Preis mehr Alkohol zu trinken. Die neue Massnahme gleicht einem Alibi. Sucht Info Schweiz fordert, dass auch Bier und Wein, gleich wie Spirituosen, nicht vergünstigt abgegeben werden dürfen.

 

Besteuerung unzureichend

Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesgrundlagen ver-hindern nicht, dass Alkoholika zu Billigstpreisen verkauft werden können. Das ist aus Präventionssicht bedauerlich. Steuern und Lenkungsabgaben auf alkoholischen Getränken schränken Absatz und Konsum ein. Fachleute stufen sie daher als wichtige gesundheitspolitische Mass¬nahme ein. Hier beweist der Bundesrat laut Sucht Info Schweiz wenig Mut. So ist der einheitliche Steuersatz für einheimische und importierte Schnäpse seit 1999 unverändert. Ein Teuerungsausgleich fand nicht statt. „Schade, dass die Gelegenheit für eine Anpassung nach oben nicht ergriffen wurde“, sagt Michel Graf.


Rechtlich möglich ist laut Experten eine vom Alkoholgehalt abhängige Lenkungs-abgabe. Leider wird auch diese Massnahme vom Bundesrat nicht in Betracht gezogen. Der Status quo in dieser Frage wird wohl noch lange bestehen, so dass alkoholische Getränke zu derart tiefen Preisen möglich sind, dass sie besonders für Jugendliche attraktiv sind.


SuchtInfoSchweiz

01.07.2010 - dzu


 

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