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Mit einer Stimme Differenz hat die Einigungskonferenz von National- und Ständerat am 23. Sep-tember 2009 beschlossen, das Werbeverbot für Bier und Wein auf allen Schweizer Fernseh-kanälen und Werbefenstern aufzuheben. Ab 1. Februar 2010 ist das entsprechend revidierte Radio- und Fernsehgesetz in Kraft.
Zur Schadensbegrenzung erinnern die Schweizer Suchtfachleute aus diesem Anlass an die inhaltlichen Anforderungen an Alkoholwerbung, welche in Artikel 16 der Radio- und Fernseh-verordnung (RTVV) definiert sind. Er verbietet u.a. Werbung mit der Zielgruppe Jugendliche und die Promotion von Verkaufsangeboten.
Um die Anforderungen an die Fernsehwerbung bekannt zu machen, haben die Suchtfachleute eine Checkliste erstellt, welche Fachleuten und Interessierten zur Verfügung gestellt wird. Darauf finden sich die relevanten RTVV-Bestimmungen sowie ein Mustertext für eine Meldung an die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Kommunikation.
Für die Schweizer Präventions- und Suchtfachleute ist Alkoholwerbung am Fernsehen grund-sätzlich inakzeptabel. Das Medium Fernsehen verwebt Produkteinformation mit Emotion und Lifestyle. Besonders anfällig für diese einseitig positiven Werbebotschaften sind die Jugendlichen. In Zeiten wachsender Problemlasten – Rauschtrinken, Gewaltexzesse unter Alkoholeinfluss, Lärm, Littering, Vandalismus – ist die Aufhebung des Alkoholwerbeverbots am Fernsehen das falsche Signal.
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