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Sie sind hier: Fokus » Gebärmutterhalskrebs/ Genitalwarzen » Aktuell 21. Mai 2012
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Kostenübernahme der HPV-Impfung bei jungen Frauen
 
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt ab 1.1.2011 die Kosten für die Impfung gegen das Humane Papillomavirus im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms neu auch bei Frauen im Alter von 20 bis 26 Jahren.

 
Diese Regelung gilt bis Ende 2012 und schafft für Frauen im Alter von 20 bis 26 Jahren die Möglichkeit, die HPV-Impfung im Rahmen einer ergänzenden Impfung nachzuholen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit BAG im aktuellen Bulletin.

 

Ende 2012 wird die Entschädigung der HPV-Impfung bei den 15-19-Jährigen und bei den 20-26-jährigen Frauen neu beurteilt. Priorität hat die Impfung weiterhin bei den 11-14-Jährigen.

 

Die HPV-Impfung bei 20- bis 26-jährigen Frauen wurde von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) seit 2007 als ergänzende Impfung empfohlen. Als Indikation zur Impfung steht aber nicht primär das Alter im Vordergrund, sondern das „Sexualverhalten“ der einzelnen Frau. Das erfordert ein Höchstmass an Vertrauen zwischen Arzt und Patientin. Eine entsprechende Entscheidung soll daher im Rahmen einer individualisierten Impfung vom Typ «ergänzende Impfung» getroffen werden.

 

Eine der beiden HPV-Impfstoffe (Gardasil®), die zur Zeit zur Verfügung stehen, schützt vor Infektionen durch die HPV-Typen 6, 11, 16 und 18, welche für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich gemacht werden sowie vor Genitalwarzen.

 

Mehr zum Thema


BAG Bulletin 51 /10

20.12.2010 - dzu


 

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