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Sie sind hier: Fokus » Gebärmutterhalskrebs/ Genitalwarzen » Aktuell 21. Mai 2012
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Krankenversicherer: Ja zur HPV-Impfung, nein zu Sehhilfen
 
Kontaktlinsen und Brillengläser werden Betroffene in Zukunft selber berappen müssen. Neu übernehmen dafür die Krankenversicherer die HPV-Impfung für bis 26-Jährige.

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung hat das Departement des Innern per 2011 angepasst. Laut Didier Burkhalter sollen mit tieferen Höchstvergütungen rund 40 Mio. Franken eingespart werden.

 

Gespart, respektive vergütet, wird künftig bei folgenden Leistungen/Produkten:

  • Für Brillengläser und Kontaktlinsen wird künftig nichts mehr vergütet. Ausnahmen: Für bestimmte Augenleiden und Krankheiten wird es höhere Vergütungen geben. Erwachsene bekommen alle 5 Jahre 180.- an Sehmittel bezahlt, wenn die erste Brille von einem Augenarzt verschrieben worden ist.
  • Für folgende Produkte werden künftig tiefere Höchstbeträge von der Krankenkasse übernommen: Inkontinenzprodukte, Blutzucker-Messgeräte und -Teststreifen, Lanzetten sowie hydrokolloide und
    hydroaktive Wundverbände.
  • Neu wird die Impfung gegen das Humane Papilloma-Virus (HPV) für Mädchen und Frauen bis 26 Jahren von der obligatorischen Grundversicherung übernommen; Impfungen nach dem Schulalter werden nur noch bis Ende 2012 bezahlt.*
  • Neu werden Magenband und Magenbypass-Operationen bei einem BMI über 35 übernommen; früher lag hier der BMI-Mindestwert bei 40. Voraussetzung: Vorausgegangene erfolglose nicht-chirurgische Therapien.

 *Die HPV-Impfung schützt gegen Genitalwarzen sowie gegen die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs.

 

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