Krankenversicherer: Ja zur HPV-Impfung, nein zu Sehhilfen
Kontaktlinsen und Brillengläser werden Betroffene in Zukunft selber berappen müssen. Neu übernehmen dafür die Krankenversicherer die HPV-Impfung für bis 26-Jährige.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung hat das Departement des Innern per 2011 angepasst. Laut Didier Burkhalter sollen mit tieferen Höchstvergütungen rund 40 Mio. Franken eingespart werden.
Gespart, respektive vergütet, wird künftig bei folgenden Leistungen/Produkten:
Für Brillengläser und Kontaktlinsen wird künftig nichts mehr vergütet. Ausnahmen: Für bestimmte Augenleiden und Krankheiten wird es höhere Vergütungen geben. Erwachsene bekommen alle 5 Jahre 180.- an Sehmittel bezahlt, wenn die erste Brille von einem Augenarzt verschrieben worden ist.
Für folgende Produkte werden künftig tiefere Höchstbeträge von der Krankenkasse übernommen: Inkontinenzprodukte, Blutzucker-Messgeräte und -Teststreifen, Lanzetten sowie hydrokolloide und hydroaktive Wundverbände.
Neu wird die Impfung gegen das Humane Papilloma-Virus (HPV) für Mädchen und Frauen bis 26 Jahren von der obligatorischen Grundversicherung übernommen; Impfungen nach dem Schulalter werden nur noch bis Ende 2012 bezahlt.*
Neu werden Magenband und Magenbypass-Operationen bei einem BMI über 35 übernommen; früher lag hier der BMI-Mindestwert bei 40. Voraussetzung: Vorausgegangene erfolglose nicht-chirurgische Therapien.
*Die HPV-Impfung schützt gegen Genitalwarzen sowie gegen die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs.