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An der Managed-Care-Vorlage scheiden sich die Geister der Parlamentarier. Vertreter beider Räte mussten zur Lösungsfindung nach drei Verhandlungsrunden in die Einigungskonferenz.
Umstrittene Punkte waren, ob ein höherer Selbstbehalt (15%) bei der freien Ärztewahl zumutbar sei, respektive wie die Politiker dies dem Schweizer Volk schmackhaft machen könnten. Laut Gesundheitsminister Didier Burkhalter sollte der Anteil der MangagedCare-Versicherten von heute 10% auf künftig 60% ansteigen.
Gesundheitspolitiker erhoffen sich mit solchen Versicherungsmodellen eine Kosteneinsparung. Managed Care bedeutet eine verstärkte Koordination der medizinischen Versorgung zwischen verschiedenen Institutionen (z.B. zwischen Hausärzten, Spezialärzten und Physiotherapeuten).
In der Einigungskonferenz war nun die Ständeratskommission mit 28 zu 9 Stimmen klar für diese Vorlage. Ausschlaggebend wird nun aber die Entscheidung des Nationalrates sein. Dabei scheint das Zünglein an der Waage die Stimmung der SVP-Politiker zu sein. Dazu SVP-Sozialpolitiker Toni Bortoluzzi (ZH): „Ich denke, dass unsere Fraktion dem zustimmen wird.“ Aber: „Die Ärzteschaft wird mit Sicherheit das Referendum dagegen ergreifen und damit wird eine Volksabstimmung wahrscheinlich nicht mehr zu gewinnen sein“, so Bortoluzzi weiter.
Zur Zeit läuft in der Schweizer Ärztevereinigung FMH bereits eine Urabstimmung zur Managed Care-Vorlage. Auch wenn der FMH Präsident keine Prognose dahingehend wagt – das Resultat soll am 27. September 2011 bekanntgegeben werden – so sind SP-Vertreter überzeugt, dass diese Abstimmung in einem Referendum enden wird.
Das Referendum werde aber klar nicht von der SP-Seite aus lanciert und die Fraktion werde erst am 1. Oktober entscheiden, ob sie das Referendum unterstütze oder nicht, so die SP-Sozialpolitikerin Jacqueline Fehr. Eine Annahme würde einerseits die Patienten mehr belastet. Andererseits hätten die Versicherer keinen Zwang, Managed Care-Modelle anzubieten, was die Vorlage sehr einseitig mache, so Fehr. In der Einigungskonferenz waren auch aus diesen Gründen Vertreter der SP, der Grünen sowie aus der CVP-Fraktion dagegen. Sie hätten sich für den Vorschlag erwärmen können, wenn der Selbstbehalt für Managed Care-Versicherte deutlich tiefer, nämlich bei 5 oder höchstens 7.5%, ausfallen würde.
Gegen diese Reduktion des Selbstbehaltes stimmten Vertreter aus dem bürgerlichen Lager mit dem Argument, dass damit die Krankenkassen verstärkt belastet und nicht entlastet würden. Der Nationalrat verlangte deswegen eine Erhöhung des Selbstbehaltes von Normalversicherten von heute 10% auf künftig 20%.
Damit ist der einzige positive Anreiz für einen Wechsel in ein alternatives Versicherungsmodell die Senkung der jährlichen Obergrenze des Selbstbehaltes von Fr. 700 auf Fr. 500.-. Und: Der Bundesrat sollte die Möglichkeit bekommen, dass diese Obergrenze der Teuerung angepasst werde.
Damit sollen künftig vorwiegend Patienten mit chronischen Erkrankungen zu einem Modellwechsel animiert werden. Bei ihnen könnte Managed Care zu einer Verbesserung und gleichzeitig zu einer Verbilligung der Behandlung führen. Der Gesundheitsminister ist überzeugt, dass hier ein guter Kompromiss wirkliche Verbesserung erbringen werde. Und: Die Linken sollten nicht vergessen, dass mit Annahme dieser Vorlage der Risikoausgleich zwischen den Kassen verfeinert werde, was die Jagd auf „gute“ Risiken deutlich erschwere. Seit Anbeginn der Debatte ist auch umstritten, ob die Krankenversicherer solche alternativen Modelle anbieten müssten oder nicht. Die Einigungskonferenz hat nun entschieden, dass Versicherer mit einer dreijährigen Karenzfrist nicht gezwungen werden dürften, Managed Care-Modelle anzubieten. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bundesrat entscheiden, ob schweizweit genug solche Modelle vorhanden seien und wenn nicht, könne er l die Versicherer immer noch in die Pflicht nehmen. Ausserdem dürfen Krankenversicherer künftig keine eigenen medizinischen Versorgungsnetze mehr führen und sich auch nicht mehr an solchen beteiligen dürfen. Da viele Managed Care-Modelle aber von Versicherern betrieben werden, gibt ihnen die Einigungskonferenz eine Frist von 5 Jahren, solche bestehenden finanziellen Verbindungen aufzulösen. |