Laut KVG gibt es in der Grundversicherung drei Altersstufen: Kind: bis und mit 18-jährig Junge Erwachsene: 19 bis 25-jährig Erwachsene: ab 26jährig (Das Lebensjahr muss vollendet sein also z.B. inkl. das Jahr vom 18. Geburtstag.)
Bei den Zusatzversicherungen wird oft unterschieden zwischen dem Lebens- und Eintrittsalter.