Der Versicherte verpflichtet sich, im Krankheitsfall einen Arzt aufzusuchen, den er aus der Ärzteliste seiner Krankenkasse auswählt. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Notfälle.
Im Unterschied zum Hausarzt-Modell kann der Versicherte jederzeit den Arzt wechseln oder direkt einen Spezialisten der Ärzteliste aufsuchen.