In der Zusatzversicherung sind Heilungs- und Pflegekosten integriert, die über die Leistungen der Grundversicherung hinausgehen oder von der nur teilweise abgedeckt werden. Dazu gehören z.B.:
Sämtliche Behandlungsmethoden, die durch die obligatorische Grundversicherung nicht abgedeckt werden (z.B. Alternative Behandlungen, Brillen, Zahnkosten etc.)