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166 Beschwerden gelangten bis heute via Meldeformular an santésuisse. 49 betrafen Verstösse gegen die Branchenvereinbarung. Personen, die teilweise im Auftrag von Krankenkassen Zusatzversicherungen verkaufen und gleichzeitig Grundversicherungen anbieten, verstossen gegen die Regeln. Diese sogenannten „wilden“ Makler verursachten die häufigsten (27) Verstösse.
In drei Fällen mussten Krankenversicherer selber abgemahnt werden. santésuisse gab dazu keine Namen bekannt. Der Dachverband habe aber bei diesen Versicherungen interveniert und im Wiederholungsfalle würden die Namen publiziert. In 19 weiteren Fällen konnte der Urheber der Telefonwerbung nicht verifiziert werden – es wird aber ein Krankenversicherer dahinter vermutet. Im Juni 2011 haben die meisten Krankenversicherer eine Vereinbarung unterzeichnet, worauf sie auf kostspielige und teilweise aggressive Telefonwerbung verzichten oder diese zu mindest einschränken. Grundversicherungen sollten nicht mehr über Telefonwerbung verkauft werden dürfen.
Teilweise ist es aber den Krankenversicherer weiterhin erlaubt, per Telefon werben: Ehemalige Kunden dürfen z.B. noch während 5 Jahren angerufen werden, um Zusatzversicherungen zu bewerben. Und: Falls der Kunde dies wünscht, darf auch die Grundversicherung am Telefon angeboten werden.
Wie hoch die durch die neuen Regelungen eingesparten Kosten der Krankenversicherungen sind, ist aktuell nicht bekannt. Beim Abschluss der Vereinbarung ging der Verband von Einsparungen zwischen 60 und 100 Millionen Franken pro Jahr aus. |