|
Definition
Als integriertes Versorgungsnetz gilt eine Gruppe von Leistungserbringern, die sich zum Zweck einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen.
Ziel
Der Behandlungsprozess des Patienten wird gesteuert. Zweites Ziel: Die Leistungserbringer – Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten – haben die Budgetverantwortung. Diese Modelle sind eine Erweiterung der heutigen Hausarzt- und HMO-Modelle. Versicherer dürfen diese aber weiterhin anbieten, zu günstigeren Prämien.
Zwang für die Versicherer
Die Krankenversicherer müssen mindestens ein solches so genanntes integriertes Versorgungsnetz im Angebot haben. Für die Umsetzung haben sie drei Jahre Zeit ab Inkrafttreten der Gesetzesrevision.
Vertragsdauer
Für diese Verträge ist eine fixe Vertragsdauer von drei Jahren vorgesehen – die Patienten können nur gegen Bezahlung einer Austrittsprämie den Versicherer wechseln.
Finanzieller Anreiz
Alle Versicherten, die sich keinem Managed Care-Modell anschliessen bezahlen einen Selbstbehalt von 20% - die anderen bezahlen weiterhin 10% Selbstbehalt. Dabei soll der Höchstbetrag des Selbstbehaltes bei den Versicherten ohne Netzwerk doppelt so hoch sein, wie bei den Versicherten in einem Netzwerk.
Einschränkungen des Selbstbehaltes
Für Leistungen für kantonale oder nationale Präventionsprogramme wie zum Beispiel Mammographie etc. soll kein Selbstbehalt erhoben werden. Auch für Behandlungen während einer Schwangerschaft zwischen der 13. SS-Woche sowie acht Wochen nach der Geburt darf kein Selbstbehalt erhoben werden.
|