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Sie sind hier: Fokus » Krankenversicherung 11. Februar 2012
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Krankenversicherung: Nationalrat tritt für Managed Care ein
 
Managed Care ist notwendig für die Reform des Gesundheitswesens, so der Nationalrat. Er sieht für Personen, die nicht in ein Netzwerk eintreten, aber einen Selbstbehalt von 20% vor – dagegen wollen Patientenorganisationen antreten.

Sinn und Zweck von Managed Care ist klar: Leistungserbringern sollen sich zwecks Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen – in diesem Punkt sind sich alle Parteien einig und sehen Manged Care als wichtiger Schritt zur Reform des Gesundheitswesens.
 
In der Detailberatung sieht die Kommission einen Selbstbehalt von 20% für jene Patienten vor, die sich nicht entschliessen können, sich einem Netzwerk anzuschliessen. Für die anderen soll der Selbstbehalt bei 10% bleiben.

 

Aber auch die Krankenversicherer werden in die Pflicht genommen: So sieht die Kommission vor, dass die Versicherer per Gesetz verpflichtet werden, integrierte Gesundheitsversorgung anzubieten. Die Versicherer haben drei Jahre Zeit dafür, dies flächendeckend in der Schweiz einzuführen.
 
Von der engen Begleitung während eines Behandlungsprozesses erhoffen sich die Politiker Kosteneinsparungen. Zum Beispiel indem überflüssige Konsultationen bei einem Spezialisten verhindert werden. Ausserdem: Die Mitverantwortung in der Budgetfrage seitens der Leistungserbringer soll mehr Anreize zur Kostenersparnis schaffen.
 
Die Patientenorganisationen erhoffen sich ebenfalls durch die Reform Optimierung der Behandlungsprozesse, Verbesserung der Behandlungsqualität sowie Reduzierung des Kostenwachstums.

 

Aber: Mit einem Selbstbehalt von 20% sind sie nicht einverstanden und drohen zusammen mit der SP bereits mit dem Referendum: 10% Selbstbehalt für alle, 5% für jene, die sich einem Netzwerk anschliessen, das wären dann die Vorgaben.


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16.06.2010 - dzu


 

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