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Krankenversicherung: Teilausgleich von zu viel und zu wenig bezahlten Prämien während sechs Jahren
 
Der Bundesrat hat die Botschaft für eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dem Parlament überwiesen. Innert sechs Jahren sollen kantonale Überschüsse und Defizite der Krankenversicherer teilweise ausgeglichen werden, die in der Vergangenheit entstanden sind.

Versicherten eines Kantons, in dem in der Vergangenheit zu wenig Prämien bezahlt wurden, wird während sechs Jahren ein Prämienzuschlag in Rechnung gestellt.

 

Den Versicherten in Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden, wird demgegenüber während sechs Jahren ein Prämienabschlag gewährt. Damit sollen die bestehenden kantonalen Ungleichgewichte, welche zwischen 1996 und 2011 entstanden sind, teilweise ausgeglichen werden. Diese Massnahme ermöglicht einen abschliessenden Ausgleich im Umfang von rund einer Milliarde Franken.

 

Die Versicherten sollen aber aufgrund dieser Massnahme nicht höhere Prämien zahlen müssen, als zur Deckung der Kosten benötigt werden. Deshalb ist der Prämienzuschlag maximal so hoch wie der Rückverteilungsbetrag aus den Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und der CO2-Emmissionsabgabe. Die Umweltlenkungsabgaben werden über die Krankenversicherer an die Versicherten zurückverteilt.

 

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) unterstützt die Vorlage.


Bundesamt für Gesundheit BAG

16.02.2012 - dzu


 

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