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Ein vom Ständerat überwiesener Vorstoss von Urs Schwaller (CVP, FR) sieht vor, dass alle von der obligatorischen Krankenversicherung übernommenen Leistungen im Gesetz abschliessend in einer Positivliste aufgeführt werden müssen
. Die fmCh begrüsst den Entscheid der SGK-N. Eine Positivliste würde einen unverhältnismässig hohen Bürokratieaufwand auslösen. Ethische und juristische Streitigkeiten über Aufnahmekriterien wären vorprogrammiert. Durch langwierige Prüfverfahren wäre zudem die Innovationskraft des Forschungs- und Medizinstandortes Schweiz ernsthaft gefährdet.
Als Alternative schlägt die fmCh die Evaluation neuer Operationsverfahren durch die Fachgesellschaften vor. Leistungen sollen nach Evidenzkriterien in verschiedene Kategorien eingeteilt und abgestuft vergütet werden. Auf diese Weise können Kosten-Nutzen-Überlegungen auf medizinisch sinnvolle und unbürokratische Art berücksichtigt werden. Ausserdem sollen Kosten-Nutzen-Abwägungen auf allen Ebenen des Leistungseinkaufs angewendet werden.
Die fmCh vertritt die politischen Interessen von 16 chirurgisch und interventionell tätigen Fachgesellschaften mit insgesamt 5'000 Ärztinnen und Ärzten. |