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Künftig gilt jede Operation als „Behandlungsfall“, das heisst, jeder Patient wird einer Fallgruppe zugeordnet, welche als Abrechnungsbasis gilt. Diese diagnosebasierte Fallpauschale (sogenanntes DRG-System) wird in der Schweiz 2012 flächendeckend eingeführt. Ärzte, Spitäler, Krankenversicherer sowie die Kantone haben die SwissDRG 2004 lanciert.
Der Vertrag umfasst einheitliche Tarifstrukturen und Anwendungsmodalitäten. Noch nicht einig sind sich die Tarifpartner bei der der Höhe der Tarife.
Ziel: Zwischen den Spitälern wird ein Leistungsvergleich möglich, was die Wirtschaftlichkeit fördern soll. Nicht die effektiven Kosten einer Behandlung werden vergütet, sondern die durchschnittlichen Aufwendungen für die jeweilige Diagnose. |