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Checkliste Todesfall

Tod durch Arzt bestätigen lassen

Nachdem jemand gestorben ist, muss der Tod durch einen Arzt bestätigt werden:

  • Stirbt die Person zu Hause, benachrichtigen Sie den behandelnden Arzt (z.B. Hausarzt, Vertrauensarzt der Familie), der den Totenschein ausstellt.
  • Bei einem Todesfall im Spital sollten Sie wenn möglich das Familienbüchlein und die Niederlassungsbewilligung mitbringen. Der Totenschein wird im Spital ausgestellt.
  • Ganz unvorbereitet trifft einen der Unfalltod oder der Suizid eines Angehörigen. In einem solchen Fall müssen Sie die Polizei beiziehen.

Nächste Angehörige benachrichtigen

Sich von einem geliebten Menschen endgültig verabschieden zu müssen, ist eine der schmerzlichsten Situationen, mit denen wir im Leben konfrontiert werden. Zu den schwersten Dingen, die mit dem Tod verbunden sind, gehört es, anderen die traurige Nachricht zu überbringen. Verwandte, Freunde, Geschäftskollegen und -partner sowie Nachbarn zu informieren, fällt den Betroffenen in der Regel sehr schwer.

Sie sollten keine Scheu haben, ihre Gefühle zuzulassen und zu zeigen. Stellen Sie eine Liste aller zu benachrichtigenden Personen auf. Wenn es Ihnen schwer fällt andere zu benachrichtigen, sollten Sie Verwandte oder Freunde bitten, Ihnen dabei zu helfen.

Wie schwer es auch ist Todesnachrichten zu überbringen, es ist auch nicht einfach, sie zu erhalten. Je nachdem, wie sich der Tod ereignet hat, welches Verhältnis die Benachrichtigten zu dem Verstorbenen hatten und wo sie wohnen, ist es vielleicht besser, die Nachricht persönlich statt telefonisch, per E-mail oder Brief zu überbringen. Sofern der Verstorbene nicht lange krank war, ist der Tod meist ein Schock. Die meisten werden die Nachricht nicht gleich bewältigen können.

Als Überbringer sollten Sie folgendes mitteilen:

  • Wann und wie die Person gestorben ist
  • Wann, wo und in welchem Rahmen die Totenwache, Trauer- und Beisetzungsfeier stattfinden wird (falls schon bekannt)

Bestattungsart und -ort festlegen und organisieren

Für die Bestattung setzen Sie sich mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsort in Verbindung. Beachten Sie bei der Ortswahl, dass Sie als Hinterbliebene eine Beziehung zum Bestattungsort haben. Die Wünsche des Verstorbenen sollen wenn immer möglich berücksichtigt werden (Sterbeverfügung).


Soll die verstorbene Person nicht dort bestattet werden, wo sie zuletzt gewohnt hat, brauchen Sie von der Gemeinde, wo das Grab errichtet werden soll, eine Bewilligung. Die Trauerfeier können Sie an einem Ort Ihrer Wahl durchführen.

Die Form der Bestattung können Sie zusammen mit den Angehörigen frei wählen - beachten Sie jedoch allfällige Wünsche des Verstorbenen (siehe Sterbeverfügung) und regionale sowie konfessionelle Gepflogenheiten.

Bestattungsarten: Checkliste Bestattung

 

Zivilstands- / Bestattungsamt kontaktieren

Einen Todesfall müssen Sie dem Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Die Meldung muss in der Regel innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall erfolgen.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis und / oder Niederlassungsbewilligung
  • Familienbüchlein (für Verheiratete)
  • Totenschein des Arztes oder Spitals
  • Pass für Ausländer/-Innen

Kurze Zeit nach dem Todesfall wird sich der zuständige Inventurbeamte bei Ihnen melden. Er ist für die korrekte Teilung des Nachlasses verantwortlich.

Arbeitgeber und Vereine informieren

Falls die verstorbene Person noch in einem aktiven Arbeitsanstellungsverhältnis war, müssen Sie den Arbeitgeber umgehend informieren, da dieser unter Umständen auch eine Todesanzeige publizieren möchte. Zudem wollen ehemalige Arbeitskollegen auch vom Verstorbenen Abschied nehmen.

Die Verständigung sollte durch Telefon oder Expressbrief erfolgen mit der Angabe, ob der Tod durch Krankheit oder Unfall eingetreten ist. Bei einem Unfalltod muss der Arbeitgeber die gesetzliche Unfallversicherung verständigen. In der Regel benachrichtigt der Arbeitgeber die berufliche Vorsorgeeinrichtung.

Denken Sie auch daran Vereine, in denen die verstorbene Person Mitglied war, zu orientieren.


Mediscope - dzu
30.08.2011

Doris Zumbühl

Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.
 
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