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Behandlungsverfahren für gutartige Gebärmuttermyome in die Grundversicherung aufgenommen
 
Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat per 1. Januar 2010 mit der so genannten Myomembolisation eine neue bildgebungsgesteuerte Methode zur Behandlung gutartiger Gebärmutterknoten (Uterusmyome) für eine zweijährige Evaluationsphase in den Grundversicherungskatalog aufgenommen.

Gebärmutter Röntgenaufnahme Myom (rot)
 
Das im Ausland etablierte Verfahren wird in der Schweiz vorerst nur an spezialisierten Spitälern durchgeführt.


Die Embolisation ist eine neue Behandlungsmethode zur Entfernung gutartiger Gebärmutterknoten (Uterusmyome), die ohne Entfernung der Gebärmutter und die damit verbundene Allgemeinnarkose auskommt. Bei der Myomembolisation werden, durch ein Bildgebungsverfahren gesteuert, gezielt jene Arterien verstopft (Embolisation), welche die Gebärmutterknoten versorgen.

 

Die von der Blutversorgung abgetrennten Knoten sterben ab und werden vom Körper abgebaut. Die Behandlung wurde erstmals 1995 in Frankreich durchgeführt und hat sich seither im Ausland rasch etabliert. So wird sie beispielsweise von der Gesellschaft der Amerikanischen Frauenärzte als sichere und effektive Behandlungsform empfohlen. Bislang konnten Patientinnen diese Alternative zur Gebärmutterentfernung in der Schweiz kaum in Anspruch nehmen, da die Kosten des Eingriffes von den Krankenkassen nicht übernommen werden mussten.


Per 1. Januar 2010 hat nun das Bundesamt für Gesundheitswesen die Myomembolisation befristet zur Pflichtleistung erklärt. Dies allerdings mit der Auflage, dass während einer zweijährigen Evaluationsphase Daten für die Schweiz erhoben werden.

 

Aus diesem Grund wird die Behandlung vorerst nur an den fünf Universitätsspitälern und sowie an einigen grossen Kantonsspitälern (Aarau, Lugano, St. Gallen, Winterthur) angeboten und durchgeführt. Diese Spitäler sind technisch und personell für diesen Eingriff bestens gerüstet. Der bildgebungsgesteuerte Eingriff wird ausschliesslich von Fachärztinnen und Fachärzten für Radiologie praktiziert, die eine entsprechende Zusatzausbildung (interventionelle Radiologie) absolviert haben.

 

Mehr zum Thema


Schweizerische Gesellschaft für Kardiovaskuläre und Interventionelle Radiologie (SSCVIR)

12.01.2010 - dzu


 

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