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Krankenkasse bezahlt Zecken-Impfung
 
Die obligatorische Krankeversicherung muss ab dem 1. August zusätzlich drei Impfungen vergüten: Die Meningokokken- und die Pneumokokkenimpfung sowie die Impfung gegen die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME).

Meningokokken- und die Pneumokokkenimpfungen bei Kleinkindern und Jugendlichen werden bezahlt, wenn der Arzt sie den Eltern empfiehlt. Die Impfung gegen die FSME wird in Risikogebieten vergütet, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beschlossen hat.

 

Bei der FSME handelt es sich um eine von Zecken übertragene virale Krankheit, die zu Hirn- und Hirnhautentzündung führen kann. Die Krankheit ist 2005 in der Schweiz sprunghaft angestiegen. 206 Fälle wurden registriert.

 

FSME-Endemiegebiete gibt es in den Kantonen Zürich, Aargau, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zug. In diesen Kantonen sollte auf eine Impfung nur verzichten, wer nie in den Wald gehe, hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Ende März empfohlen. Daraufhin war der Impfstoff knapp geworden.

 

Wesentlich häufiger als die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis lösen Zeckenbisse die Lyme-Borreliose aus. Diese Krankheit befällt Haut, Gelenke, Muskeln, Bänder, Nervensystem und Herz. Sie kann auch verschiedenste Allgemeinsymptome wie Müdigkeit oder Unwohlsein hervor bringen und verläuft in verschiedenen Stadien.


sda

05.07.2006 - dzu


 

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