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Genitalverstümmelungen - Erstes Urteil in der Schweiz
 
In der Schweiz ist ertmals ein Urteil im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung gefällt worden. Eine Frau im Kanton Freiburg wurde verurteilt, weil sie ihre Halbschwester nicht geschützt hatte. Auch im Kanton Zürich steht ein Urteil an.

Bei dem Zürcher Fall wurde die Genitalverstümmelung in der Schweiz vorgenommen. Das Opfer aus Freiburg wurde dagegen in seinem Herkunftsland Somalia beschnitten. Verurteilt wurde nun die 50-jährige Halbschwester des Opfers.

 

Sie wurde für schuldig befunden, die Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt zu haben. Das Gericht erteilte ihr eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf zweijährige Bewährung, wie die Freiburger Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre am Mittwoch vor den Medien sagte.

 

Weil in Somalia die Genitalverstümmelung nicht strafbar sei, habe die Halbschwester nicht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden können, erklärte Gendre.

 

Nach Somalia zurückgeschickt

Das Opfer war im Alter von drei Jahren in die Schweiz gekommen. Bis 2001 lebte es bei seiner Halbschwester, die vorgab, die Mutter zu sein. Die Halbschwester versuchte, das Mädchen nach den Traditionen des Herkunftslandes zu erziehen.

 

Weil ihr dies nicht gelang, schickte sie es im Alter von 13 Jahren zurück zu seiner richtigen Mutter nach Somalia, einer Nomadin. Dort wurde die Genitalverstümmelung durchgeführt - laut der Untersuchungsrichterin unter mangelhaften hygienischen Bedingungen in freier Natur.

 

Im Zürcher Oberland beschnitten

Beim Fall in Zürich liegt die Genitalverstümmelung bereits über zehn Jahre zurück. Die aus Somalia stammenden Eltern liessen 1996 ihre damals 2-jährige Tochter an ihrem Wohnort im Zürcher Oberland beschneiden.

 

Ein Arzt bemerkte während einer Untersuchung vom September 2007 beim heute 13-jährigen Mädchen die Folgen davon und meldete dies der Vormundschaftsbehörde. Diese reichte Anzeige ein.

 

Daraufhin liess die Staatsanwaltschaft die beiden 45-jährigen Eltern verhaften, um Mittäter zu eruieren. Im November wurden sie aus der U-Haft entlassen. Seines Wissens sei die Familie wieder zusammen, sagte der zuständige Staatsanwalt Micheal Scherrer auf Anfrage. Das Mädchen habe einen Rechtsbeistand.

 

Das Zürcher Obergericht befasst sich am 26. Juni mit dem Fall, wie Scherrer weiter sagte. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen schwerer Körperverletzung gegen die Eltern erhoben. Für dieses Vergehen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

 

Untersuchung in Genf

Auch im Kanton Genf beschäftigt sich die Justiz mit einem Fall von Genitalverstümmelung. Die Genfer Staatsanwaltschaft gibt der Klage einer Mutter aus dem Jahr 2004 Folge, deren Töchter in Malaysia beschnitten worden sind.

 

Der Vater hatte die Mädchen nach Malaysia entführt, wie Staatsanwalt Daniel Zappelli am Mittwoch gegenüber der SDA sagte. Zum Zeitpunkt der Beschneidung befand er sich allerdings im Gefängnis.

 

Schweizweit leben gemäss Schätzungen 6000 bis 7000 Frauen, die beschnitten wurden oder welchen eine Beschneidung droht.


sda

13.06.2008 - gem


 

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