| |  | Fötus im Uterus |  |
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Definition
Unter einer Fehlgeburt (Abort) versteht man die Beendigung einer Schwangerschaft (SS) vor Erreichen der Lebensfähigkeit des Fötus. Es handelt sich dabei um die häufigste Komplikation während einer Schwangerschaft.
Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn das Kind keine Lebenszeichen, wie Atmung, Herzschlag oder Nabelschnurpulsationen zeigt und unter 500 g wiegt. Die untere Grenze der Lebensfähigkeit nimmt mit steigendem medizinischem Fortschritt laufend ab.
Das Risiko eines Abortes besteht bei etwa 20% der sicheren Schwangerschaften und nimmt mit dem Alter der Frau zu. Man geht davon aus, dass ca. 40-70% der befruchteten Eizellen spontan zu Grunde gehen, allerdings merken die meisten Frauen davon nichts, da dieses Geschehen als unregelmässiger Menstruationszyklus interpretiert wird.
Je weiter die Schwangerschaft fortschreitet, desto kleiner wird das Risiko, das Kind zu verlieren.
Formen der Fehlgeburten (auch Schwangerschaftsabbruch):
- Drohender Abort: Vorstufe der Fehlgeburt. Bei entsprechender Therapie bleibt die Schwangerschaft meist intakt
- Spontan-Abort: Spontane Ausstossung des Fötus ohne Einflussnahme, wobei die Ursache oft nicht erkennbar ist
- Verhaltener Abort: Fehlangelegte Schwangerschaft oder unbemerktes Absterben des Embryos. Dieser Abort verläuft meist ohne Beschwerden. Die tote Frucht muss jedoch durch den Arzt entfernt werden
- Induzierter (eingeleiteter) Abort: Schwangerschaftsabbruch, entweder mechanisch oder medikamentös durchgeführt
- Habitueller Abort: Hiervon spricht man, wenn eine Frau mehr als drei Fehlgeburten hatte
Ausserdem wird zwischen Frühabort (bis zur 12 SSW) und Spätabort (13 bis 24 SSW) unterschieden. |