Bei einem drohenden Abort muss die Frau sofort in ein Krankhaus eingewiesen werden (Bettruhe, Beobachtung, ev. wehenhemmende Medikamente).
Ausschluss oder Behandlung der Risikofaktoren.
Medikamentös
Bei drohendem Abort: Wehenhemmende Medikamente, ev. Beruhigungsmittel
Bei unvollständigem Abort: Wehenfördernde Medikamente
Bei Frauen mit negativem Rhesusfaktor sollte zur Vorbeugung einer Rhesusgruppen-Unverträglichkeit bei einer weiteren Schwangerschaft die Gabe von Antikörpern erfolgen.
Chirurgisch
Ausschabung (Currettage): Nach einer Fehlgeburt wird meist eine Ausschabung in Narkose erforderlich. Der Pathologe untersucht anschliessend die Gewebsreste.
Bei Abbruch einer Schwangerschaft ausserhalb der Gebärmutter erfolgt eine laparoskopische oder offene Bauchoperation zur Entfernung der Frucht.
Die Informationen wurden von Fachpersonen recherchiert und für Sie aufbereitet, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen in keinem Fall den Arztbesuch.