Lungenärzte fordern dieselbe Gesetzgebung für E-Zigaretten wie für Tabakprodukte
Elektronische Zigaretten dienen als Nikotinverabreichungssystem und reproduzieren die typischen Eigenschaften einer Tabakzigarette. Deshalb fordern die Schweizerischen Lungenärzte, den Konsum von E-Zigaretten den Tabakprodukten per Gesetz gleichzustellen.
1. Die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP) und die
Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (SGPP) empfehlen am aktuellen Verbot des Verkaufs von nikotinhaltigen E-Zigaretten und Liquide in der Schweiz festzuhalten, bis Klarheit über Nutzen und Risiken besteht. Die aktuelle Datenlage ist diesbezüglich ungenügend.
2. Der Bund sollte E-Zigaretten mit oder ohne Nikotininhalt als Tabakprodukte behandeln. Die SGP/SGPP fordern ein gesamtschweizerisches Abgabeverbot von E-Zigaretten und Liquiden mit und ohne Nikotin an Personen unter 18 Jahren. Diese Forderung sollte auch gesamtschweizerisch für alle Tabakprodukte gelten (Kinder- und Jugendschutz). Gleichermassen sollte der Internetverkauf und Import von E-Zigaretten und Liquiden strikt reguliert werden.
3. E-Zigaretten und Liquide, welche Nikotin enthalten, sollten in gleicher Höhe besteuert werden wie traditionelle Zigaretten und andere Tabakprodukte (Tabaksteuer).
4. Die öffentliche Nutzung von E-Zigaretten sollte denselben Beschränkungen unterliegen wie sie für brennbare Tabakprodukte gelten: Der Gebrauch der E-Zigaretten (mit oder ohne Nikotin) in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen sollte, analog zur Regelung zum Schutz vor dem Passivrauch, verboten werden mit Bezug auf das Art. 14 LMG, wonach Gebrauchsgegenstände bei bestimmungsgemässem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch die Gesundheit nicht gefährden dürfen, was bei E-Zigaretten nicht ausgeschlossen werden kann bzw. bei der Mehrheit der zur Zeit erhältlichen Produkte erwartet werden muss (Tabakpräventionsmassnahme).
5. Die bestehenden Werbe- und Sponsoring-Verbote/Einschränkungen für Tabakprodukte sollen in gleichem Masse auch für E-Zigaretten gelten. Die SGP/SGPP fordern ein gesamtschweizerisches Werbe- und Sponsoringverbot für alle Tabakprodukte und E-Zigaretten (Werbeverbot).
6. E-Zigarettenpackungen sollten mit Warnhinweisen versehen sein, die in Grösse und Inhalt denen ähnlich sind, wie sie für die Packungen von brennbaren Tabakprodukten gelten. Über bekannte Risiken sollten die Konsumenten und Konsumentinnen in unmissverständlicher und direkter Sprache informiert werden. Wo keine Daten über Risiken vorliegen oder die Daten nicht schlüssig sind, sollten die Konsumenten und Konsumentinnen über das Fehlen von verlässlichen Testdaten über die Unbedenklichkeit in Kenntnis gesetzt werden.
7. Von E-Zigarettenherstellern gemachte explizite und implizite Aussagen über Gesundheit und Sicherheit sollten denselben Evidenzbeweisanforderungen unterliegen, wie sie gegenwärtig für ähnliche Aussagen über andere Produkte gelten.
8. Der Inhalt von E-Zigarettenpatronen muss offen gelegt, reguliert und kontrolliert werden. Der Nikotingehalt einer E-Zigarette darf den Nikotingehalt von 40 brennbaren Tabakzigaretten nicht überschreiten. Die Menge des abgegebenen Nikotins sollte bei allen Patronen einheitlich sein. Die Patronen müssen eine Kindersicherung aufweisen. Das BAG sollte von den E-Zigarettenherstellern fordern, dass sie dieselben Grundsätze der guten Herstellungspraxis anwenden, wie sie für andere regulierte Produkte gelten, wie z.B. Chargennummern und Sicherheitsverpackungen und ähnliches.
9. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei Nikotin um eine süchtig machende Droge (Neurotoxin) handelt und die Stärke der Suchterzeugung abhängig ist von den pharmakokinetischen Eigenschaften des Verabreichungssystems, sollten diese Systemeigenschaften geprüft, offengelegt und regelmässig kontrolliert werden, um so die Konstanz des Suchterzeugungspotentials des Produkts über die Zeit sicherzustellen.
10. E-Zigaretten mit Nikotin werden teilweise als Unterstützung zur Raucherentwöhnung angepriesen, aber deren tatsächliche Wirksamkeit als Mittel zur Raucherentwöhnung wird auch unter den Experten noch kontrovers diskutiert. Deshalb rät auch die WHO zum jetzigen Zeitpunkt von E-Zigaretten als Mittel zur Raucherentwöhnung ab. Das Ziel der Behandlung einer Tabakabhängigkeit ist die anhaltende und nachgewiesene Abstinenz vom Nikotinkonsum. Ein erfolgreicher Rauchstopp ist somit eine Nikotinfreiheit. Diese Definition soll bei der Beurteilung von Entwöhnungsmassnahmen zur Tabakabhängigkeit angewendet werden.
11. Die SGP/SGPP fordern, dass alle Forscher- und Kliniker sowie wissenschaftliche Gesellschaften und Publikationsorgane, die von E-Zigarettenherstellern finanziell unterstützt werden, diese Beziehungen und die damit einhergehenden Möglichkeiten von Interessenkonflikten in derselben Weise offen legen, wie dies für Beziehungen zur Tabakindustrie verlangt wird.
12. Die SGP/SGPP haben grosse Bedenken bezüglich der Tatsache, dass die Tabakindustrie den Markt der E-Zigaretten beherrscht. Die Ähnlichkeit des Produktes mit der konventionellen Zigarette und der Vertrieb über dieselbe Industrie stellen einen fundamentalen Konflikt da.
17.04.2014