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Ärzte empört: Datensammlung des BFS nicht rechtens
 
Verlässliche Daten sind für die Planung der medizinischen Versorgung von hoher Priorität. Das Krankenversicherungsgesetz legt deren Erhebung unter strikter Wahrung der Anonymität der Patienten fest. In seinem Projekt MARS ignoriert das Bundesamt für Statistik (BFS) diese Rahmenbedingungen gänzlich: Es will medizinische Daten von der Wiege bis zur Bahre jeder Person sammeln und daraus faktisch Gesundheitslebensläufe aller Bürgerinnen und Bürger erstellen. Für die FMH ist die geplante Vorgehensweise des BFS skandalös – sie muss dringend korrigiert werden!
Das Bundesamt für Statistik (BFS) möchte sämtliche Behandlungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger systematisch erheben, ohne dass sich das Parlament oder die Schweizer Stimmbürger je dazu äussern konnten. Die Ärzteschaft und die übrigen Leistungserbringer sollen verpflichtet werden, alle Patientenkontakte zu melden. Gefordert sind gar detaillierte Angaben auch zu jenen Behandlungen, die Patienten vollumfänglich aus der eigenen Tasche begleichen und die somit nicht zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung gehen. Werden alle Daten von der Wiege bis zur Bahre zu einer Person erhoben, kann man relativ leicht die Person identifizieren, auch wenn die Daten anonymisiert wären. Zudem verzichtet das BFS auf eine wirksame Anonymisierung.

 

Für eine solch ausufernde Sammlung der Gesundheitsdaten der gesamten Bevölkerung besteht keinerlei gesetzliche Grundlage. Das BFS setzt damit das Patientengeheimnis auf Spiel! Zudem führt eine solche Vollerhebung zu massivem Administrationsaufwand und damit zu erheblichen Mehrkosten, für welche die Steuer- und Prämienzahler zur Kasse gebeten werden. Viel zu allgemein formuliert sind auch die im Projekt MARS vorgeschlagenen Zielsetzungen und Fragestellungen – das BFS will quasi auf gut Glück Daten sammeln ohne deren Nutzen nachzuweisen.

 

Ohne Daten lässt sich das Schweizer Gesundheitswesen nicht vorausschauend und nachhaltig gestalten. Verlässliche und korrekt erhobene Daten sind auch aus Sicht der FMH sinnvoll und notwendig. Ihre Erhebung muss jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen respektieren. Art. 22a des Krankenversicherungsgesetzes verlangt Angaben über die Anzahl und Struktur der Patienten in anonymisierter Form und garantiert im Zusammenhang mit der Statistik ausdrücklich Anonymität: Statt Daten von Einzelpersonen zu sammeln, wäre die Erhebung des Behandlungsspektrums von Spitälern und Arztpraxen sinnvoll. Die Anonymität und damit das Patientengeheimnis würden mit einem solchen Vorgehen gewahrt bleiben.



Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH

31.07.2012 - dzu


 

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