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Der Bundesrat legte die Modalitäten der Datenweitergabe fest, weil sich die Tarifpartner darüber nicht einigen konnten. Dabei stützt er sich auf die präzisierten Bestimmungen zur Rechnungsstellung, die das Parlament am 23. Dezember 2011 verabschiedete. Die Versicherer haben nun bis Ende 2013 Zeit, eine Datenannahmestelle einzurichten und sie zertifizieren zu lassen. Die Zertifizierung wird vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten überwacht, der die Liste der zertifizierten Datenannahmestellen veröffentlicht. In der Übergangszeit können die medizinischen Angaben einzig zuhanden des Vertrauensarztes systematisch übermittelt werden. Die entsprechenden Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) treten per 1. Januar 2013 in Kraft.
Eine weitere Neuerung betrifft die Einzelleistungstarifstrukturen. Wenn diese nicht mehr sachgerecht sind und sich die Tarifpartner nicht auf Anpassungen einigen können, wird nach dem Willen des Parlaments der Bundesrat in Zukunft auch Anpassungen an Tarifstrukturen, beispielsweise im Ärztetarif TARMED, vornehmen können. Die Aushandlung der Tarife bleibt jedoch primäre Aufgabe der Tarifpartner. Heute kann der Bundesrat nur eine Tarifstruktur als Ganzes festlegen.
Künftig sind zudem auch Organisationen der Ernährungsberatung als Leistungserbringer in der Krankenversicherung zugelassen und nicht nur selbstständig tätige Ernährungsberaterinnen und -berater. Sie müssen dafür im entsprechenden Kanton zugelassen sein, über ausgebildetes Personal und die notwendige Infrastruktur verfügen sowie an Qualitätssicherungsmassnahmen teilnehmen. |