NET-Metrix-Audit 1.5
Single Page Call News
Leaderboard

Sie sind hier: News » Gesundheitswesen 22. Mai 2013
Suchen
sprechzimmer.ch
Gesundheitswesen
Erweiterte Suche
Fokus
Krankheitsbilder
Symptome
Medizinische Onlineberatung
Versand-Apotheke
News
Gesundheit allgemein
Gesundheitswesen
Schweinegrippe
Radioaktivität
Tagungen
Junge Redaktoren
Humor
Publireportagen
Videos zu Gesundheitsthemen
Gesundheitsmagazin Schweizer Hausapotheke
Patientenzeitschrift Sprechstunde
Ratgeber
Ernährung
Gesunde Zähne
Alternativmedizin, TCM
Männer
Frauen
Kinder-Teenager
Senioren
Sport, Wellness
Pharmazeutika
Nützliches
Abstimmung
Links

 

Left Skyscraper

Rectangle Top

 

Schrift: Schrift grösser Schrift kleiner Als Email versenden Druckvorschau

 
Bundesrat regelt Datentransfer zwischen Spitälern und Versicherern
 
Der Bundesrat setzt die vom Parlament im Dezember 2011 verabschiedeten Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes auf den 1.1.2013 in Kraft. Spätestens ab 2014 übermitteln die Spitäler die administrativen und medizinischen Angaben bei der Rechnungsstellung systematisch an eine vom Versicherer eingerichtete zertifizierte Datenannahmestelle. Der Bundesrat stellt so den Datenschutz sicher. Zusätzlich erhält der Bundesrat die Kompetenz, Anpassungen an Tarifstrukturen vorzunehmen.

Der Bundesrat legte die Modalitäten der Datenweitergabe fest, weil sich die Tarifpartner darüber nicht einigen konnten. Dabei stützt er sich auf die präzisierten Bestimmungen zur Rechnungsstellung, die das Parlament am 23. Dezember 2011 verabschiedete. Die Versicherer haben nun bis Ende 2013 Zeit, eine Datenannahmestelle einzurichten und sie zertifizieren zu lassen. Die Zertifizierung wird vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten überwacht, der die Liste der zertifizierten Datenannahmestellen veröffentlicht. In der Übergangszeit können die medizinischen Angaben einzig zuhanden des Vertrauensarztes systematisch übermittelt werden. Die entsprechenden Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) treten per 1. Januar 2013 in Kraft.

 

Eine weitere Neuerung betrifft die Einzelleistungstarifstrukturen. Wenn diese nicht mehr sachgerecht sind und sich die Tarifpartner nicht auf Anpassungen einigen können, wird nach dem Willen des Parlaments der Bundesrat in Zukunft auch Anpassungen an Tarifstrukturen, beispielsweise im Ärztetarif TARMED, vornehmen können. Die Aushandlung der Tarife bleibt jedoch primäre Aufgabe der Tarifpartner. Heute kann der Bundesrat nur eine Tarifstruktur als Ganzes festlegen.

 

Künftig sind zudem auch Organisationen der Ernährungsberatung als Leistungserbringer in der Krankenversicherung zugelassen und nicht nur selbstständig tätige Ernährungsberaterinnen und -berater. Sie müssen dafür im entsprechenden Kanton zugelassen sein, über ausgebildetes Personal und die notwendige Infrastruktur verfügen sowie an Qualitätssicherungsmassnahmen teilnehmen.


Bundesamt für Gesundheit BAG

19.07.2012 - gem


 

Adserver Test


Rectangle

 

Zur Anmeldung >>

Krankheiten von A-Z, Symptome, Therapien, Diagnosen >> 

Symptome: die wichtigsten Beschwerden >>
Pages en Français Santeweb >>
 

 

Wir suchen

Talent in
Marketing und Verkauf

 

Umfrage zu Brustkrebs


Nehmen Sie sich eine Minute Zeit und helfen Sie mit, unsere Informationen zu optimieren >>

Medizinische Onlineberatung
 

Das Team der Onlineberatung für Ihre Fragen zu Gesundheit, Krankheit und Medizin.

mehr >>

Häufige Fragen und Antworten >>

 

Ihre Spezial-Apotheke

schnell, diskret, günstig

 

 

Sprechzimmer Gesundheits-TV

Ärzte erklären Gesundheitsthemen lebendig und aktuell mehr >>

Diskussionsforen

 

Aktuelle Foren

Wechseljahre
Morbus Crohn
Immunsystem stärken
Baby, Geburt,  Schwangerschaft
Herz /Herz-Kreislauf
Eisenmangel
Nagelpilz
Brustkrebs
Nahrungsmittelallergie/
-Unverträglichkeit

Prostatakrebs

Multiple Sklerose
Verhütung, Verhütungsmethoden
Right Skyscraper