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Die Ärzteschaft zur Revision des Heilmittelgesetzes
 
Die FMH, der Verband der Schweizer Ärzte, begrüsst die Massnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit in der Revision des Heilmittelgesetzes. Sie spricht sich jedoch klar gegen ein Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe aus.

Arzneimittel sollen besser erforscht werden, insbesondere im Hinblick auf Kinder. So sieht es die Revision des Heilmittelgesetzes vor. Die FMH begrüsst diese Bestrebungen und regt weitere Massnahmen zu mehr Transparenz an: unter anderem empfiehlt sie, auch den Einsatz von Medikamenten bei Schwangeren und alten Personen besser zu untersuchen. Hingegen spricht sich die FMH klar und deutlich für die Beibehaltung der ärztlichen Medikamentenabgabe aus, die eine sichere, kostengünstige und patientenfreundliche Versorgung ermöglicht.

 

Ärztliche Medikamentenabgabe

In 13 Kantonen können Patientinnen und Patienten aktuell noch entscheiden, ob sie ihre Medikamente beim Arzt oder in einer Apotheke beziehen. Der Revisionsentwurf des Heilmittelgesetzes möchte die ärztliche Medikamentenabgabe schweizweit abschaffen. Dies, obwohl die Medikamentenkosten pro Kopf in den Kantonen, in denen die Ärzte Medikamente abgeben dürfen, nachweislich tiefer sind als in jenen, in denen dies nur die Apotheken dürfen. Ebenso setzt sich der Bund über den Volkswillen hinweg – die Stimmbürger haben sich in vergangenen kantonalen Abstimmungen mehrfach für die Medikamentenabgabe beim Arzt und beim Apotheker ausgesprochen. Das EDI kann seine Behauptung, die ärztliche Medikamentenabgabe würde die Patientensicherheit gefährden, durch keine entsprechenden Daten belegen. Im Gegenteil, die vorgeschlagene Änderung gefährdet die Patientensicherheit: So können z.B. in dringenden Fällen direkt am Patienten anzuwendende Heilmittel nicht mehr sofort eingesetzt werden, sondern Patienten müssen sich diese vorgehend selber an anderer Stelle besorgen.

 

Auch die Abgeltungsform der ärztlichen Medikamentenabgabe führt immer wieder zu Diskussionen. Über eine alternative Abgeltung dieser ärztlichen Leistung diskutiert die Ärzte­schaft intern bereits seit längerem und aktuell auch wieder mit den Krankenkassen. Ein möglicher Lösungsansatz wurde bereits im Dezember 2009 bei santésuisse eingereicht. In Kantonen mit ärztlicher Medikamentenabgabe sind die Taxpunktwerte tiefer angesetzt als in den übrigen Kantonen. Weil das Tarifsystem TARMED sich an die Kostenneutralität halten muss, ist eine Umlagerung, wie sie allseits gefordert wird, nur schwer möglich.

 

Medikamente für Kinder, Schwangere und alte Personen

Bis heute gibt es nur wenige für die Anwendung an Kindern geprüfte Arzneimittel; häufig setzt man deshalb Medikamente ein, die für eine solche Verwendung weder untersucht noch zugelassen sind. Die FMH unterstützt die Anstrengungen, die Forschung für Kinder zu stärken und entsprechende Studien anzuregen. Sie regt zusätzlich analoge Anstrengungen für den Arzneimitteleinsatz bei Schwangeren und alten Personen an, denn auch hier verfügen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte über viel zu wenig durch Studien gesicherte Evidenz.

 

Die FMH fordert schliesslich mehr Transparenz im Bereich der Arzneimittel: Zum einen soll ein Forschungsregister über alle laufenden Studien aufgebaut werden, zum anderen gilt es, die Resultate auch der negativ verlaufenden Studien zu publizieren. Zusätzlich soll die Zulassung eines Medikaments davon abhängen, ob der Hersteller ein geeignetes Hilfsmittel zur Patientenaufklärung anbietet; die heutigen Packungsbeilagen sind dafür nicht geeignet.


FMH

05.03.2010 - dde


 

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