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Das gemeinsame erklärte Ziel sei, die komplementärmedizinischen Therapiemethoden bald wieder in die Grundversicherung einzuschliessen, so der Co-Präsident der Gruppe, Rolf Büttiker.
Auch der Bundesrat erkenne und befürworte den Handlungsbedarf. Aber jetzt werden Taten verlangt, um den Volkswillen umzusetzen. Die Fachgesellschaften der verschiedenen komplementärmedizinischen Behandlungen haben bis Ende April Zeit, ein Gesuch um Aufnahme in die Grundversicherung zu stellen.
Die parlamentarische Gruppe wünscht, dass eine Expertengruppe dem Bundesrat beratend zur Seite steht. Die eidgenössische Leistungskommission (ELGK) sei zu befangen und für komplementärmedizinische Richtungen zu wenig kompetent.
Bald Pflichtfach für Ärzte?
Laut der parlamentarische Gruppe geht der Gesundheitsminister geht sogar noch weiter: er könne sich vorstellen, dass die Komplementärmedizin als Pflichtfach für Ärzte einzuführen sei, wie es eine vorhergehende Motion forderte. Der Bundesrat wird in der Frühjahrsession darüber entscheiden.
Homöopathie und Co
Unter dem früheren Gesundheitsminister Pascal Couchepin wurden fünf komplementärmedizinische Therapierichtungen im Jahr 2005 aus der Grundversicherung gestrichen. Couchepin verwies darauf hin, „dass das geltende Gesetz, das den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Zuverlässigkeit von Behandlungen verlangt. Die zur Debatte stehenden Methoden erbringen diesen Nachweis nicht.“ Es handelt sich um folgende Methoden: Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Neuraltherapie sowie Chinesische Medizin. |