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Beim Branchenverband santésuisse sind vom 1. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2012, dem ersten Jahr des Bestehens der freiwilligen Einschränkung der Telefonwerbung, 356 Beschwerden eingegangen. Als Verstösse identifiziert wurden 125 Meldungen. Zwei von drei Verstössen gehen auf „wilde Makler“ zurück, die Kunden von sich aus kontaktierten, ohne einen Krankenversicherer zu nennen.
Nur neun der Verstösse stammen von Krankenversicherern. Dass die freiwillige Einschränkung der Telefonwerbung der Krankenversicherer wirkt, zeigt sich daran, dass die Ombudsstelle der Krankenversicherung gegenüber den Vorjahren deutlich weniger Beschwerden von verärgerten Versicherten über telefonische Belästigungen durch Versicherungsvermittler verzeichnete.
UWG muss durchgesetzt werden
Sämtliche santésuisse angeschlossenen, in der obligatorischen Grundversicherung tätigen Krankenversicherer haben sich freiwillig verpflichtet, gegen fehlbare Makler vorzugehen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat als Aufsichtsbehörde bei Bedarf jederzeit Zugriff auf das santésuisse-Monitoring. Um die Versicherten vor unerwünschter Telefonwerbung aus allen Branchen zu schützen, setzt sich santésuisse dafür ein, dass im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einheitlich für alle Branchen der Schutz der Konsumenten durchgesetzt wird.
Meldungen über Online-Formular auf der santésuisse-Homepage
Bei einem Verdacht auf einen Verstoss gegen den Branchenkodex im Bereich der Grundversicherung können die Versicherten diesen über das Online-Formular auf der Webseite von santésuisse melden.
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