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Die Optimierung der Grundversorgung soll laut Parlament zukünftig in der Verfassung verankert sein. Das heisst, die Dienstleistungen sollen für Jedermann zugänglich und erschwinglich sein sowie in hoher Qualität und zu einheitlichen Kosten angeboten werden.
Der Bundesrat ist dagegen. Er argumentiert, dass eine Bestimmung auf Verfassungsebene kaum rechtliche Konsequenzen, sondern lediglich symbolischen Charakter hätte. Die Landesregierung empfiehlt einen Verzicht auf die Weiterverfolgung dieses Vorhabens.
Nun ist der Entwurf in der Vernehmlassung. Parteien und Verbände können bis Ende November Stellung nehmen. Dann legt der Bundesrat den Entwurf dem Parlament vor, falls sich eine Mehrheit für die Verankerung in der Verfassung ausspricht. Das letzte Wort hat dann das Volk. |