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In eine Positivliste sollen nur Behandlungen aufgenommen werden, welche den strengen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit genügen – das wäre laut Ständerat der Auftrag an den Bundesrat.
Der Nationalat liess sich von diesen Argumenten nicht überzeugen: „Sie würde bloss mehr Probleme schaffen, als sie lösen würde“. Das Problem sei, so der Tessiner Ignazio Cassis, dass teilweise unnötige Leistungen verschrieben würden und nicht die Zweckmässigkeit an und für sich.
Der Nationalrat verbindet mit einer solchen Positivliste ausserdem einen grosssen administrativen Aufwand. Damit ist diese Motion vom Tisch.
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