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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) nimmt sich erneut der Managed-Care-Vorlage an. Integrierte Versorgungsnetze sollen klar von andereren besonderen Versicherungsformen unterschieden werden, fordert die Kommission.
Im Januar hat die Kommission entschieden, dass alle Versicherer mindestens eine Form eines integrierten Versorgungsnetzes anbieten müssen – jetzt geht es um die Einzelheiten. So will die SGK einen Unterschied machen zwischen integrierten Versorgungsnetzen und anderen speziellen Versicherungsformen (z.B. Bonus-Malus-System, Telemedizin etc.).
- Integrierte Netzwerke: Das sind Leistungserbringer, die sich in der medizinischen Versorgung zusammenschliessen.
- Vorteil: Sowohl die Behandlungsprozesse und die Qualitätssicherung als auch die Budgetüberwachung werden einheitlich organisiert.
Die Versicherer könnten mit den Netzwerken eine begrenzte Vertragsdauer von bis zu drei Jahren abmachen. Die Leistungserbringer hingegen wehren sich gegen den Zwang solcher Managed-Care-Netzwerke. Die Dachverbände der Kassen, der Spitäler und der Patienten sowie die Gesundheitsdirektorenkonferenz einigten sich darauf, dass sowohl die Ärzte wie auch die Patienten die Wahl haben sollen zwischen konventionellen Modellen und Managed Care.
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