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Sie sind hier: News » Gesundheitswesen 24. Mai 2012
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Neues Alkoholgesetz: Die öffentliche Gesundheit wird zugunsten wirtschaftlicher Interessen stark vernachlässigt
 
Nach Monaten steht heute fest: Bei der vorliegenden Revision der Alkoholgesetzgebung steht der Schutz der öffentlichen Gesundheit eindeutig nicht an erster Stelle. Die einmalige Gelegenheit wurde verpasst, die Erkenntnisse aus Forschung und Praxis in ein zukunftsorientiertes Gesetz einfliessen zu lassen. Die kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen werden klar über die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung gestellt. Eine erste Reaktion von Sucht Info Schweiz.

Alkohol ist kein gewöhnliches Konsumgut. Alkohol ist potenziell schädlich. Und in der Schweiz sind schätzungsweise 250'000 Personen alkoholabhängig. Zwar ist der Gesamtkonsum in den letzten Jahren zurückgegangen, aber nicht weniger als eine knappe Million der Schweizer Bevölkerung konsumiert Alkohol in problematischer Weise.

 

Dies führt zu Krankheiten, Unfällen und sozialen Folgenschäden; all dies verursacht jedes Jahr Kosten in Höhe von ca. 2,3 Milliarden Franken, die durch die öffentliche Hand getragen werden. Dazu kommen der Verlust an Lebensqualität und das Leiden der Betroffenen wie auch der Angehörigen.

 

Sucht Info Schweiz bedauert, dass der Bundesrat die historische Chance verpasst hat, Alkoholprobleme als Probleme der öffentlichen Gesundheit zu behandeln. Die zahlreichen aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft über die Folgen des problematischen Alkoholkonsums sowie über die Wirksamkeit alkoholpolitischer Massnahmen wurden nur ungenügend berücksichtigt. Um die alkoholbedingten Probleme wirksam zu bekämpfen und um die Jugendlichen davor zu schützen, müssen die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke eingeschränkt und deren Attraktivität reduziert werden. Die Signale, die heute ausgesendet wurden, sind mehr als beunruhigend.

 

Das Gesetz missachtet zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse
Die Besteuerung von alkoholischen Getränken ist eine der wirksamsten und am häufigsten angewendeten Massnahmen im Kampf gegen problematischen Alkoholkonsum – und erst noch kostengünstig umzusetzen.

 

In der Schweiz unterliegt die Steuer auf Spirituosen seit 1999 keiner Anpassung an die Teuerung. Die Preise alkoholischer Getränke haben stärker abgenommen als diejenigen von Lebensmitteln – und  dies bei einer Zunahme der Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung. Der Konsens unter Forschenden und Fachleuten aus der Prävention ist eindeutig: Preisbildende Massnahmen sind eines der wirksamsten Mittel, um den Alkoholkonsum zu beeinflussen und alkoholbedingte Schäden zu verhindern. Bei Jugendlichen und bei Personen mit problematischem Konsum ist diese Wirkung besonders deutlich.

 

Eine Anpassung des Steuersatzes von 29.- auf 32.- Franken pro Liter reinen Alkohol sowie eine jährliche Anpassung dieses Betrages an die Teuerung wäre wirksam und problemlos umzusetzen. Der Bund verzichtet also nicht nur auf Mehreinnahmen in Höhe von 300 Millionen Franken, sondern auch und vor allem auf ein wirksames und notwendiges Instrument zur Marktregulierung.

 

Lockvogelangebote wie beispielsweise „Happy Hours“ steigern den Alkoholkonsum – besonders bei Jugendlichen

„Happy Hours“ sollen laut Gesetzesentwurf für Bier und Wein nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens verboten werden; damit wird zwar die heute auf Bundesebene fehlende Regulierung nun geschaffen. Es handelt sich hierbei aber eindeutig um eine Alibimassnahme, da „Happy Hours“ für diese Getränke zu allen übrigen Zeiten erlaubt bleiben, insbesondere in den frühen Abendstunden. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 2010 festgehalten, dass „Happy Hours“ dem Zweck der Alkoholgesetzgebung – der Mässigung des Alkoholkonsums wohlgemerkt – zuwider laufen würden, eine Sichtweise, die Sucht Info Schweiz seit langem vertritt. Lockvogelangebote müssten für alle alkoholischen Getränke verboten werden.

 

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Alkoholwerbung das Konsumverhalten beeinflusst, insbesondere dann, wenn die alkoholischen Getränke in einem positiven Kontext dargestellt werden (sog. Lifestyle-Werbung).

 

Anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen, sollte die Werbung für alle alkoholischen Getränke in einem Gesetzesartikel einheitlich geregelt werden. Indem Lifestyle-Werbung für Bier und Wein weiterhin erlaubt sein soll, trägt das Gesetz dem Einfluss der Werbung auf den Alkoholkonsum in keiner Weise Rechnung, ebenso wenig der Tatsache, dass mit solcher Werbung unter den Jugendlichen neue Konsumenten und Konsumentinnen angeworben werden.

 

Einige Aspekte sind zufriedenstellend – aber nicht ausreichend

Sucht Info Schweiz begrüsst, dass laut Gesetzesentwurf jedes öffentlicheLokal mindestens drei alkoholfreie Getränke zu einem tieferen Preis als das billigste alkoholhaltige Getränk anbieten muss. Ebenso unterstützen wir das Verbot, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens alkoholische Getränke zum Mitnehmen zu verkaufen. Dass auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage für Alkoholtestkäufe geschaffen wird, ist ebenso sehr begrüssenswert, nicht zuletzt angesichts der unklaren Situation bezüglich der Rechtsgültigkeit solcher Testkäufe in verschiedenen Kantonen.

 

Wenn auch einige Gesetzesbestimmungen in die richtige Richtung weisen, gibt die Stossrichtung des vorliegenden Gesetzesentwurfes für Sucht Info Schweiz Anlass zu Besorgnis. Die positiv zu wertenden Bestimmungen bleiben wenig wirksam, wenn sie innerhalb des Alkoholgesetzes die einzigen präventiven Massnahmen darstellen. Wir brauchen dringend ein umfassendes Paket von Präventionsmassnahmen, wenn unser Ziel erreicht werden soll: die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu schützen – heute und morgen. Als Nächstes wird sich nun das Parlament zu dieser Gesetzesvorlage äussern und die damit verbundenen Fragen beantworten müssen.


SuchtInfoSchweiz

30.01.2012 - dzu


 

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