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Präimplantationsdiagnostik: strenge Rahmenbedingungen statt Verbot
 
Im Fortpflanzungsmedizingesetz soll eine Zulassung unter strengen Rahmenbedingungen das Verbot der Präimplantationsdiagnostik PID ersetzen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI damit beauftragt, bis im Frühjahr 2013 die entsprechenden Gesetzesentwürfe und die Botschaft auszuarbeiten. Die Neuerung bedingt unter anderem eine Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich.

In der Vernehmlassung stiessen die vorgeschlagenen Anpassungen auf Zustimmung. Sie definieren unter Beachtung des Grundsatzes der Menschenwürde die Rahmenbedingungen, unter denen die PID zugelassen sein soll. Die Anwendung ausserhalb dieses Rahmens wird unter Strafe gestellt. Als PID wird die genetische Untersuchung eines ausserhalb des Körpers erzeugten Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter der Frau bezeichnet.

 

Neu sollen Paare, bei denen aufgrund ihrer genetischen Veranlagung die Gefahr besteht, dass ihr Kind von einer schweren Erbkrankheit betroffen sein könnte, die PID in Anspruch nehmen dürfen. Alle anderen PID-Anwendungsmöglichkeiten bleiben verboten. Dazu gehören unter anderem die Erkennung von Trisomie 21 oder die Auswahl sogenannter Retter-Babys zur Gewebespende für kranke Geschwister.

 

Damit im Rahmen von Fortpflanzungsverfahren erblich belastete Paare dieselben Chancen auf einen übertragbaren Embryo erhalten wie unbelastete Paare, wird bei der PID zudem die sogenannte «Dreier-Regel» durch eine «Achter-Regel» ersetzt. Das bedeutet, dass pro Zyklus maximal acht Embryonen in vitro entwickelt werden dürfen. Gleichzeitig wird für alle Fortpflanzungsverfahren das Verbot aufgehoben, Embryonen aufzubewahren, um sie allenfalls später zu übertragen.

 

Dadurch wird auch die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften gesenkt, die mit Risiken für Mutter und Kinder verbunden sind. Diese beiden Neuerungen – die «Achter- Regel» bei der PID und die generelle Zulassung der Aufbewahrung von Embryonen – bedingen eine Änderung des Artikels 119 der Bundesverfassung über Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich. Bereits im Frühjahr 2009 hatte das EDI einen ersten Entwurf zur Regelung der PID in die Vernehmlassung geschickt. Dieser war aber unter anderem von den Spezialistinnen und Spezialisten der Reproduktionsmedizin als praxisuntauglich kritisiert worden.


Bundesamt für Gesundheit BAG

17.07.2012 - gem


 

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