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ZH/GR: Regierungen lehnen Verbot der Selbstdispensation ab
 
Für den Zürcher Regierungsrat ist ein generelles Verbot der Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht haltbar. Ähnlich tönt es aus dem Rat der Bündner Regierung.

Der Züricher Regierungsrat lehnt ein schweizweites Verbot der ärztlichen Arzneimittelabgabe ab. Auch wenn dies möglicherweise negative Auswirkungen auf die Gesundheitskosten hat, müsse man mit tief greifenden Veränderungen in den Arzneimittelverteilkanälen rechnen, heisst es.

 

Ausserdem: Das Zürcher Volk hat am 30. November 2008 der Initiative "Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug" zugestimmt. Damit wurde einer Freigabe der ärztlichen Arzneimittelabgabe zugestimmt und das müsse nun umgesetzt werden.

 

Patientinnen und Patienten schätzen ganz offensichtlich die Wahlmöglichkeit zwischen dem Bezug des Arzneimittels direkt in der Arztpraxis oder mittels Rezeptes in der öffentlichen Apotheke, schreibt der Regierungsrat.

 

Verbot treibt Ärzte aus den kleinen Dörfern

Ganz ähnlich tönt es aus dem Rat der Bündnerregierung: Sie sieht bei einem Verbot der ärztlichen Selbstdispensation nur Nachteile: Die Bevölkerung werde erheblich schlechter mit Medikamenten versorgt und das sei gerade für Bewohner in kleineren Dörfern mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, so die Bündner Exekutive.

 

Die Anreize für Ärzte überhaupt in einem Dorf zu praktizieren sinken damit natürlich erheblich: Der Verdienst des frei praktizierenden Arztes wird damit ganz klar kleiner. Die Bündner Regierung steht aber ansonsten einer Revision des Arzneimittelgesetzes positiv gegenüber – die Qualität und Sicherheit von Medikamenten werden damit verbessert. 


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26.02.2010 - dzu


 

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