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Möglichkeiten und Grenzen einer Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Brigitte Frey Tirri
 

Der Gebärmutterhalskrebs ist weltweit die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache Krebsart bei Frauen.

 

Voraussetzung, dass die Schleimhautzellen im Halsbereich der Gebärmutter entarten können, ist eine bleibende Infektion mit speziellen Hochrisiko-Typen des humanen Papillomavirus (HPV). HPV ist die häufigste sexuell übertragbare Infektion. Das Risiko, damit angesteckt zu werden, beträgt 70%. Bei über 90% dieser Fälle erfolgt eine spontane Abheilung. Eine Therapie im Sinne einer Elimination des Virus ist nicht möglich, man kann lediglich die Immunabwehr unterstützen.

 

Es gibt HPV-Typen (6, 11 und andere), welche harmlos sind und im schlimmsten Fall unangenehme und kosmetisch störende Warzen im Bereich der Geschlechtsteile machen – übrigens bei Männern und Frauen. Die bösartigen HPV-Typen hingegen (16, 18 und andere) führen in der oberflächlichen Zellschicht der Gebärmutterhals-Schleimhaut zu bösartigen Veränderungen in einzelnen Zellen. Diese Zellen können sich dann zu einem Krebsgeschwür entwickeln. Dieser Vorgang dauert allerdings Jahre, so dass noch Zeit bleibt, die Veränderungen zu erkennen und zu entfernen. Darum ist es so wichtig, regelmässig die frauenärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. In der Schweiz nehmen allerdings bedenklicherweise lediglich ca. 50% aller Frauen diese Präventionsmöglichkeit wahr.

 

Vereinfachte Darstellung der vier häufigsten HPV-Typen, die krankafte Veränderungen machen

 

Seit Januar 2007 gibt es in der Schweiz zusätzlich eine zweite Möglichkeit, das Risiko für einen Gebärmutterhalskrebs zu senken: die Impfung gegen HPV. Diese Impfung ist nicht gegen alle HPV-Typen gerichtet, sondern nur gegen die häufigsten Typen, welche krankhafte Veränderungen machen (HPV 6, 11, 16 und 18). Nebenwirkungen der Impfung sind selten und harmlos (lokale Rötung und Schwellung).

 

Was kann die Impfung?

  • Vermeidung von bleibenden Infektionen und Auftreten von Krebsvorstufen am Gebärmutterhals 70%. Voraussetzung: Die Impfung erfolgt vor Aufnahme der sexuellen Aktivität, d.h. es besteht keine HPV-Infektion vor der Impfung.
  • Damit wahrscheinlich auch Verhinderung von Gebärmutterhals- und eventuell Scheidenkrebs und Todesfällen durch diese Infektionen.
  • Die Impfung schützt gegen die Viren-Typen 6, 11, 16 und 18 sowie gegen einige verwandte Typen.
  • Ob später eine Auffrischimpfung notwendig ist oder nicht, kann zur Zeit noch nicht beurteilt werden; bisher hat sich über 5 Jahre kein Absinken der Schutzwirkung gezeigt.
  • Der Schutz besteht annähernd gleich gut, wenn während der Impfung eine Infektion mit HPV erfolgt oder wenn nicht alle Impfdosen verabreicht wurden.

 

Was kann die Impfung nicht?

  • Ca. 30% der HPV-Infektionen und Folgeerkrankungen werden nicht vermieden, darum ist die Krebsvorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt nach wie vor äusserst wichtig.
  • Eine Therapie einer bestehenden Infektion ist nicht möglich.

Wie bei jeder neuen möglichen präventiven Massnahme gibt es auch Grenzen und Hindernisse zu überwinden. Knackpunkt werden sein, Eltern und Teenager zur Impfung zu motivieren, politische und gesellschaftliche Bedenken zu zerstreuen und eine Möglichkeit zur Finanzierung zu finden.

 

Frau Dr. med. Brigitte Frey Tirri ist Oberärztin an der Gynäkologischen Klinik, Universitätsspital Basel.

 

Mehr zum Thema

 

Weitere Informationen zum Gebärmutterhalskrebs und den Präventionsmöglichkeiten finden sie unter http://de.tellsomeone.ch/.

 

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27.08.2007 - dde

 

Mit freundlicher Unterstützung von Sanofi Pasteur MSD

 



 

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