1. Einführung der freien Zirkulation / der freien Wahl der Patienten zwischen allen öffentlichen Spitälern der Schweiz und solchen, die auf den Spitallisten der Kantone aufgeführt sind.
2. Harmonisierung der Spitalfinanzierung, damit die freie Zirkulation realisiert werden kann.
3. Den Vergleich zwischen den Spitälern ermöglichen in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit, die Qualität der Leistungen und der Ergebnisse.
4. Strukturierung und Hierarchisierung der öffentlichen Spitalplanung unter Berücksichtung des Bedarfs der Bevölkerung und bezogen auf grosse Regionen; Konzentration der Spitzenmedizin, wenn dies zu einer Verbesserung ihrer Leistungen führt; Auftragserfüllung in Form von Leistungsaufträgen, damit die Selektion negativer Risiken entfällt.
Pluralität des ambulanten Angebotes
1. Die Wahlfreiheit des Patienten in Bezug auf den Leistungserbringer muss garantiert bleiben. Die Einschränkung bei der Wahl des behandelnden Arztes und anderer Leistungserbringer darf nur mit dem Einverständnis des Patienten geschehen.
2. Die freie Arztwahl muss auch in den Managed-Care-Organisationen sichergestellt werden.
3. Aus Gründen der Wirksamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Transparenz müssen die Anreize so gesetzt werden, dass koordinierte Versorgungssysteme (Managed Care) zur Regel werden und nicht die Ausnahme bleiben.
4. Gemischte Aufsichtskomitees sollen spezifische Qualitätskriterien für die Abrechnung mit der sozialen Krankenversicherung festlegen.
Transparente Information : Leistungserbringer
1. Mit der neuen Gesetzesrevision sollen die Daten über die stationären Behandlungskosten (aufgrund homogener Krankheitsgruppen) vergleichbar und für alle Spitäler zugänglich gemacht werden. Die Daten zu den Behandlungsergebnissen sollen innert einer Frist von fünf Jahren zugänglich sein.
2. Analoge Kosten- und Ergebnisdaten sollen auch für den ambulanten Bereich, für die Langzeitpflege, die Medikamente und die technischen Leistungen (Labor, Physiotherapie, techn. Medizin…) innerhalb einer Frist von 5 bis 10 Jahren bereitgestellt werden.
3. Indikatoren zur Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems müssen innert einer Frist von 5 bis 10 Jahren entwickelt werden, wobei die Organisationsformen (freie Praxis, Managed Care, integrierte Behandlungsnetzwerke…) zu berücksichtigen sind.
Transparente Information : Behörden
1. Die Entscheidungskriterien für die Rückerstattung oder die Verweigerung der Rückerstattung von Leistungen / Medikamenten durch die soziale Krankenversicherung müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein.
2. Die Entscheidungskriterien der Behörden bezüglich der Aufnahme einer Institution auf die Spitalliste sowie deren Leistungsaufträge müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Wettbewerb ohne Risikoselektion
1. Der Wettbewerb unter den Krankenversicherern in Form einer Jagd auf gute Risiken muss konsequent verhindert werden, da er den Zielen des Gesundheitssystems zuwiderläuft.
2. Auf der einen Seite müssen Massnahmen zur Überwachung ergriffen, auf der andern Seite wirtschaftliche Anreize (Verbesserung des Risikoausgleichs) gesetzt werden, welche den Wettbewerb eingrenzen.
3. Der Wettbewerb zwischen den Versicherern im Bereich der sozialen Krankenversicherung soll erstens bei der Qualität der erbrachten Leistungen, und zweitens bei den besonderen Versicherungsangeboten des Typs Managed Care spielen.
4. Die Idee Einheitskasse verdient eine sorgfältige Prüfung.
Wettbewerb bei der Versorgungssicherung und -sicherheit
1. Die paritätische Reglementierung des Gesundheitsmarktes (Leistungserbringer und Versicherer) soll - den Zugang aller zu den benötigten Gesundheitsleistungen - die Verbesserung der Qualität der Leistungen und des Systems als Ganzes - die Kontrolle der Kosten innerhalb sozial erträglicher Grenzen sichern
2. Die Regulation der Preise soll dazu führen, dass alle von den medizinischen und pharmazeutischen Innovationen, die über die soziale Krankenversicherung (obligatorischer Leistungskatalog) finanziert werden, profitieren können.