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Herzmassage oder Beatmung bei Herzstillstand?
 
Eine aktuelle Studie aus Japan bezweifelt den Nutzen der Beatmung bei plötzlichem Herzstillstand. Trotzdem wird die Beatmung in den Kursen der Samaritervereine weiterhin unterrichtet, wie der Schweizerische Samariterbund in einer Stellungnahme vom 23. März festhält.

Erste Hilfe
 

Mitte März hatte die renommierte englische Medizinzeitschrift "The Lancet" eine Studie aus Japan veröffentlicht, laut der Fachleute ein Überdenken der Reanimationsrichtlinien fordern.

 

Der Schweizerische Samariterbund (SSB) nimmt diese Forderungen zur Kenntnis. Er wird die Vorgaben für die Nothilfe- und CPR-Kurse anpassen, wenn die zuständigen Fachgremien entsprechende Vorgaben machen. Zur Studie >>
 
Massgebend für die Kurse des SSB ist die Schweizerische medizinische Rettungskommission (Smedrec), die sich an den internationalen Richtlinien orientiert. Ihre jüngsten Vorgaben stammen aus dem Jahr 2005. Geplant ist eine Überarbeitung der Richtlinien im Jahr 2010. Die Fachleute der Smedrec kennen die Studie aus Japan. Falls ihnen die neuen Resultate gewichtig genug erscheinen, werden sie ihre Vorgaben schon früher anpassen.
 
Allfällige neue Vorgaben wird der Samariterbund nicht von einem Tag zum andern umsetzen. Unzählige Lehrmaterialien (Filme, Instruktions- und Teilnehmerdokumentationen usw.) müssen jeweils angepasst werden. Die Änderungen müssen auch mit den andern Ausbildungsorganisationen in der Laienhilfe abgesprochen werden. So haben der Samariterbund, die Schweizer Armee und andere Ausbilder die Ende 2005 herausgegebenen Richtlinien erst auf Anfang 2007 definitiv in Kraft gesetzt.
 
Die auf Anfang Jahr eingeführten Neuerungen weisen allerdings auf die abnehmende Bedeutung der Beatmung bei Herzstillstand hin. Geändert wurde die Abfolge von Herzkompressionen und Atemstössen. Folgten bislang 2 Atemstösse auf 15 Kompressionen wurden nun 2 Atemstösse nach 30 Kompressionen gefordert. Medizinische Studien, die in die Richtung vollständiger Verzicht auf die Beatmung tendieren, sind seit längerem bekannt.
 
Fachleute weisen darauf hin, dass die Beatmung in Fällen von Ertrinken und bei andern Arten des Atemstillstandes weiterhin notwendig bleibe. Auch kann die Beatmung schon jetzt weggelassen werden, wenn diese nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

 

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18.05.2007 - dzu


 

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