Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt die Kosten von verschiedenen Impfungen gemäss den Richtlinien und Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG:
Impfungen gegen Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus-Influenzae Typ B, Röteln, Masern, Mumps und Windpocken
Impfung gegen Hepatitis-B und für spezielle Risikogruppen gegen Hepatitis-A
Impfung gegen Grippe bei Personen ab 65 Jahren und bei Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung
Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenenzephalitis)
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen im Schulalter und junge Frauen bis 19 Jahre, wenn die Impfung im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms erfolgt
Nicht bezahlt werden spezielle Reiseimpfungen und -prophylaxen (z.B. Gelbfieber und Malariaprophylaxe).
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt kann Sie weiter informieren und bei Fragen zu Impfungen beraten.