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Pharmafirmen produzieren keine seltenen Medikamente mehr, wenn der Vertrieb in der Schweiz nicht rentiert. Das passiert jährlich mit ca. 25 bis 30 Präparaten, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt. Betroffen davon sind vor allem Wirkstoffe für seltene Krankheiten sowie Arzneien für Kinder.
Der Bundesrat fand, dass die Schweizer Bevölkerung bei Bedarf trotzdem Anrecht haben sollte, solche Medikamente zu erhalten. Das wurde nun in der Revision des Heilmittelgesetzes berücksichtigt. Danach sollen ab 1. Oktober 2010 Spitäler und Apotheken solche Arzneien selber herstellen dürfen. Die Revision erlaubt neu, zulassungsbefreite Arzneien auf Vorrat herzustellen oder entsprechende Betriebe mit der Herstellung zu beauftragen.
Damit läuft eine erste Etappe der Gesamtrevision des Heilmittelgesetzes an. In der zweiten Etappe geht es um die Selbstdispensation der Ärzte. Dies wird aber noch einiges zu diskutieren geben, da die Ärzte mit einem Verkaufsverbot nicht einverstanden sind. |