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Sie sind hier: Ratgeber » Aerzte, Apotheken, Spitäler, Zahnärzte » Facharzt ABC 24. Mai 2012
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Die Geschichte des Arzt-Berufes

 

Die Bezeichnung des „Arztes“ beziehungsweise des „Heilers“ ist eine der ältesten der Menschheit.

 

Wussten Sie dass, die erste deutsche Ärztin die heilige Äbtissin Hildegard von Bingen war? Wussten dass die gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker 1241 stattfand? Ab diesem Datum durften Ärzte keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein.

 

Ärzte die den Beruf aufgaben und fortan als Schriftsteller oder Politiker wirkten: Peter Bamm, Gottfried Benn, Georg Büchner, Hans Carossa, Sir Arthur Conan Doyle, Friedrich Reinhold Kreutzwald, Elias Lönnrot, Friedrich Schiller, Carl Ludwig Schleich, Anton P. Tschechow, Friedrich Wolf;  Ché Guevara und George Habash.

 

Der Werdegang eines Arztes in der Schweiz

Nach 6 jährigem Studium und Bestehung des Staatsexamens wird der zunächst eidgenössisch diplomierte Arzt eine Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern oder Arztpraxen ausüben. Bis zur selbständigen Ausübung des Berufes dauert es dann je nach Fachrichtung zwei (Allgemeinpraktiker) bis zu acht Jahren nach dem Studienabschluss.

 

Für einen Facharzttitel (Spezialistentitel) muss danach eine Facharztprüfung abgelegt werden. Erst dann darf sich der Arzt mit „Facharzt für FMH“ nennen. FMH ist die Abkürzung der "Fédération des médecins suisses“, der schweizerischen Ärztegesellschaft.

 

Die Praxiseröffnungsgenehmigung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santésuisse erteilt. Zur Ausübung des Berufes werden dem Arzt je nach Fachrichtung eine Anzahl Weiterbildungsstunden ( 60- 100) pro Jahr abverlangt. Diese werden von den einzelnen Fachgesellschaften geprüft.



 

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