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Haushaltauflösung bei Todesfall

Bei der Haushaltauflösung stehen verschiedene Fragen im Vordergrund:

Offene Punkte mit dem Arbeitgeber klären

  • Ausstehende Lohnzahlungen.
  • Allfällige (Witwen-)Rente.
  • Dank für die Beileidsbezeugungen ausdrücken.

Versicherungen, Banken, Post und weitere Ämter benachrichtigen

Sie müssen die verstorbene Person bei allen Versicherungen und Banken abmelden. Dies sind u.a. die Krankenkasse, Sozialversicherungen, private Versicherungen (Hausrat-, Autoversicherung), Lebensversicherungen sowie eventuell die Pensionskasse. Bei den Banken müssen Sie alle Konten und allfällige Aktiendepots, Anlagefonds sichten.

Für diese Schritte haben Sie genug Zeit. Erkundigen Sie sich direkt bei den jeweiligen Instituten.

Denken Sie auch daran, folgende Parteien über den Todesfall zu orientieren:

  • Wohnungsvermieter
  • Militär/Zivilschutz. Das Dienstbüchlein dem Sektionschef zustellen.
  • Post
  • Radio- und Fernsehanstalten
  • Telefongesellschaft (Festnetz und Mobiltelefon)
  • Internetprovider
  • Elektrizitäts-, Wasser- und Gaswerke
  • Zeitungsabos künden.
  • Vereinsmitgliedschaften und andere öffentliche Ämter künden.

Versicherungen/Krankenkasse

Private Unfall- und Lebensversicherer (bei Selbständigerwerbenden allenfalls auch die berufliche Vorsorgeeinrichtung und die Unfallversicherung) müssen verständigt werden.

Bei Versicherungen (auch bei denen, die vor der Bestattung benachrichtigt wurden) ist folgendes vorzukehren, beziehungsweise zu überprüfen:

  • Police(n) beschaffen
  • Welche Leistungen sind versichert?
  • Welche Unterlagen braucht die Gesellschaft, um die Versicherungsleistungen auszuzahlen?
    Versicherungen und Kassen sind mit einem eingeschriebenen Brief unter Bezugnahme auf die Policen- und Mitgliedschaftsnummer zu benachrichtigen. Als Beilage ist eine Kopie des amtlichen Todesscheines, welcher beim Zivilstandsamt erhältlich ist, notwendig.


Überprüfen Sie, ob bestehende Versicherungen weiterhin sinnvoll und notwendig sind. Versicherungsgesellschaften und Krankenkasse(n) sind mit eingeschriebenem Brief über den Todesfall zu informieren, unter gleichzeitiger Mitteilung, ob Versicherungen weitergeführt werden sollen oder ob sie aufzuheben sind. Bei vorausbezahlten Prämien kann eventuell eine Prämienrückerstattung verlangt werden.

Bank/Postcheckamt

  • Was ist bei allen Bankguthaben und Postcheckkonti vorzukehren?
  • Mit Beilage des Todesscheines Bank und Postcheckamt benachrichtigen.
  • Anfragen, welche Unterlagen für die Umschreibung der Hefte, Namenaktien, Konti usw. verlangt werden.
  • Bestehende Vollmachten prüfen, eventuell widerrufen. Die Erben können eine schriftliche, über den Tod hinaus gültige Vollmacht des Erblassers jederzeit widerrufen.
  • Saldobestätigung per Todestag verlangen.
  • Auskunft über die Möglichkeit der sofortigen Abhebung für die mit dem Todesfall zusammenhängenden Kosten erteilen die Rechtsabteilungen der Banken.
  • Daueraufträge sistieren.
  • AHV-& Waisenrente

Besteht ein Anspruch auf eine Witwen- und/oder Waisenrente, kann dies bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde geltend gemacht werden. Der Hinschied eines Rentenbezügers oder einer Rentenbezügerin wird durch die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde der kant. Ausgleichskasse gemeldet, damit gegebenenfalls die Rente aufgehoben oder in eine Einzelrente umgewandelt werden kann.

In allen Zweifelsfällen gibt Ihnen die lokale AHV-Zweigstelle gerne Auskunft. Hat die verstorbene Person einmal einer ausländischen Sozialversicherung angehört, ist zusätzlich die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf zu verständigen.

Internet und Passwörter

Was geschieht mit den digital gespeicherten Daten und Passwörtern, wenn der Tod plötzlich eintritt? Unser Leben digitalen Zeitalter wirft hier ganz neue Fragen auf.

Seit Mitte der 90-er Jahre wird unser Leben ständig digitaler. Briefe werden per E-Mail verschickt, Zahlungen via Intenet erledigt. Dafür braucht es Passwörter oder Codes, die strenger Geheimhaltung unterliegen und oft gar nirgends festgehalten sind und auf die im Notfall niemand Zugriff hat.

Inzwischen gibt es Firmen, wo man ein digitales Schliessfach mieten kann, um wichtige digitale Daten wie Passwörter, Bilder, Texte, Musikstücke, Filme, Verträge etc. abgelegt werden können.

Ein digitales Schliessfach ist nichts anderes als ein gemietetes Stück Speicherplatz auf einem Server. Dieser Speicherplatz kann wie ein E-Mail-Konto verwaltet werden. Das Spezielle daran ist, dass im Todesfall der Inhalt an jemand vererbt werden kann. Jedes einzelne Dokument kann dabei einem anderen  Erben zugeteilt werden – bis zu 20 verschiedene Personen können dabei in die „Erbengemeinschaft“ aufgenommen werden, wie zum Beispiel die Firma DSwiss, eine Internet Data Banking Firma schreibt.

Bei einem Todesfall braucht die Vertrauensperson lediglich einen Aktivierungscode einzugeben um so das „Erbe“ auszulösen. Als Sicherheit dient eine zuvor mit dem Verstorbenen abgemachte Frist, die eingehalten werden muss, bevor die Firma den Verstorbenen via E Mail oder Telefon versucht zu erreichen. Geht die Frist vorbei, ohne dass sich nachweislich der Betroffene gemeldet hat, geht die Firma davon aus, dass es sich um einen „wirklichen“ Todesfall handelt und die Erben bekommen den Schlüssel zum Schliessfach oder zu den Schliessfächern.


Linkempfehlung

Wie löscht man einen Community-Account?

Facebook und Co können nur mit Passwörtern angewendet werden. Was aber passiert, wenn der Verstorbene kein Passwort hinterlegt hat und niemand genau weiss, wie er sich jeweils eingeloggt und registriert hat? In den vergangenen Jahren wurden in den USA einige Fälle bekannt, in denen den Angehörigen der Zugriff auf das Profil oder in das Postfach des Verstorbenen verwehrt wurde. Yahoo zum Beispiel war erst nach gerichtlicher Anordnung bereit einen E Mail Account der Familie es verstorbenen jungen Mannes zu öffnen.

Dies zeigt wie schwierig der Umgang mit Internet-Daten im Todesfall ist. Einige Telekommunikationsunternehmen öffnen bei Vorlage eines Erbscheines das Postfach. Andere Anbieter sind da vorsichtiger: Yahoo Deutschland zum Beispiel löscht bei Vorlage einer Sterbeurkunde den Account gibt die angelegten Daten aber nicht frei, wie es in einem Spiegelbericht (2009)  heisst. Facebook lässt Profile Verstorbener eine gewisse Zeit bestehen – um Trauerdiskussionen nicht zu stören oder zu  unterbrechen. Auf Wunsch der Angehörigen kann das Profil bestehen bleiben oder gelöscht werden.

Mediscope - dzu
31.08.2011
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