Ärzte gegen eine Verknüpfung mit der neuen AHV-Nummer
Die FMH spricht sich klar gegen die Verwendung der AHV-Versichertennummer im medizinischen Bereich aus. Sie sehen dies als Wegbereiter zum gläsernen Patienten.
Im Eilzugstempo hat der Bund die gesetzliche Grundlage geschaffen zur Verwendung der neuen AHV-Versichertennummer in Kombination mit der Versichertenkarte. Verletzungen der Privatsphäre von Patienten werden so Tür und Tor geöffnet, so die Schweizerische Ärztegesellschaft FMH.
Ab 2009 muss jeder in der Schweiz bei einem Arztbesuch, bei einem Spitalaufenthalt oder beim Bezug eines verschreibungspflichtigen Medikamentes eine so genannte Versichertenkarte vorweisen. Damit die Identifikation des Kartenträgers sicher gestellt ist, hat der Bund im Schnellverfahren beschlossen, die neue AHV-Versichertennummer mit der Versichertenkarte zu kombinieren. Der bewährte Weg der Vernehmlassung und die Anhörung der relevanten Kreise wurde ausgelassen; dies obwohl im Vorfeld grosse Bedenken sowohl von Datenschützern, als auch der FMH geäussert wurden.
Bei der Verwendung der neuen AHV-Nummer im Gesundheitswesen, auch nur für Abrechnungszwecke, wird diese mit medizinischen Daten verbunden. Damit besteht die Gefahr der Verknüpfung mit Sozialversicherungsdaten, Steuerdaten oder anderen Daten. Dies kann zu gravierenden Persönlichkeitsverletzungen führen. Die Sicherheitsanforderungen, wie sie für die Verwendung der neuen AHV-Versichertennummer vorgesehen sind, sind im Gesundheitswesen heute so nicht umsetzbar. Massive Investitionen wären notwendig, um die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.
Der Weg zum gläsernen Patienten ist durch den Beschluss des Parlaments geebnet. Dies wirkt sich kontraproduktiv auf erforderliche Prozessoptimierungen aus, und zerstört das Vertrauen von Patienten in das Gesundheitswesen. Aus diesem Grund sagt die FMH entschieden Nein zur aktuell vorgesehenen Versichertenkarte und der Kombination mit der neuen AHV-Versichertennummer.
13.09.2007