Darmkrebs: Früherkennung gehört ins Gesetz
Am Donnerstag, 23. April 2009, stellte die Krebsliga Schweiz in Bern ihren Mitarbeitenden ihre neuste Errungenschaft vor: einen überdimensionalen, begehbaren Darm.
Das begehbare Darmmodell der Krebsliga veranschaulicht es deutlich: Darmkrebs entsteht schleichend und macht sich meistens erst durch Symptome bemerkbar. Dies führt dazu, dass bei rund der Hälfte der Darmkrebspatienten der Krebs zum Zeitpunkt der Diagnose so weit fortgeschritten ist, dass bereits Metastasen bestehen. Darum setzt sich die Krebsliga dafür ein, dass eine Erkrankung frühzeitig erkannt wird.
Gesetzliche Grundlagen schaffen
Nur durch systematische Früherkennungsmassnahmen können Erkrankungen wie Darmkrebs frühzeitig entdeckt und so die Heilungs- und Überlebenschancen der Betroffenen erhöht werden. Deshalb gehört die Früherkennung von Krankheiten gesetzlich verankert. So hat auch der Bundesrat nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zum neuen Präventionsgesetz im Februar 2009 entschieden: der Geltungsbereich des Gesetzes soll die Früherkennung weiterhin umfassen.
Die Krebsliga begrüsst diesen Entscheid. Für die Darmkrebsfrüherkennung empfiehlt sie, dass die Bevölkerung ab dem 50. Lebensjahr Zugang zu regelmässigen, kassenpflichtigen Vorsorgeuntersuchungen erhält. Die Untersuchungsmethode soll dabei frei wählbar sein. Das Risiko senken Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten zur Früherkennung von Darmkrebs und über risikosenkende Massnahmen erfahren Besucherinnen und Besucher des begehbaren Darmmodells an verschiedenen Standorten in der ganzen Schweiz. Die öffentlichen Auftritte des überdimensionalen Darms sind unter www.krebsliga.ch Prävention aufgelistet.
23.04.2009