Grippe: Impfung bei Kindern im Vorschulalter schützt auch ältere Kinder
In den USA wurde im Jahr 2006 die Grippeimpfung auch auf Kinder im Vorschulalter (zwei- bis vierjährige Kinder) ausgeweitet. Seitdem ist die Zahl der mit Grippe in Zusammenhang stehenden Notaufnahmen gesunken, wie eine im CMAJ publizierte Kanadische Studie zeigt. In Kanada gab es in dieser Zeit keine solche Impfempfehlung.
Für die Studie wurden Daten der Notaufnahmen wegen Grippe-ähnlichen Erkrankungen von zwei Kinderkliniken in Boston und Montreal, aus dem Zeitraum 2000/01 bis 2008/09 verglichen.
Von über einer Million dokumentierten Notfällen waren 114'657 auf einen grippalen Infekt zurückzuführen.
Dabei war die Zahl der Kinder mit grippeähnlichen Erkrankungen in der US-Amerikanischen Kinderklinik um 34% niedriger als in der Kanadischen Klinik. Dies, nachdem in den USA die generelle Impfempfehlung gegen Grippe auf das gesamte Vorschulalter ausgedehnt worden war.
Aber auch ältere Kinder, bei denen keine generelle Empfehlung zur Grippeimpfung bestand, profitierten: Bei ihnen gab es zwischen 11% und 18% weniger häufig Behandlungen wegen Grippe. Die Forscher vermuten in diesem Zusammenhang einen so genannten Herdeneffekt: Durch die Impfung der Kleinkinder, nimmt die Zirkulation der Grippeerreger ab und damit sinkt die Ansteckungsgefahr auch bei den älteren Kindern.
Fazit der Autoren: Es scheint, dass die Ausweitung der Grippe-Impfung auf alle Kinder im Vorschulalter, zu einem Rückgang der grippebezogenen Erkrankungen führen kann. Was ebenfalls in der Studie hervorkommt ist, dass durch die Impfung der Kleinkinder ein gewisser positiver Herdeneffekt auf andere Altersgruppen stattfindet.
Aktuelle Empfehlungen des BAG für die Schweizer Bevölkerung
Für kommende Grippesaison (2010/2011) empfiehlt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit BAG folgenden Personen eine Grippeimpfung:
- Menschen ab 65 Jahren
- Menschen ab dem Alter von 6 Monaten*, mit einer chronischen Erkrankung, welche die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren beeinträchtigen. *Säuglinge unter 6 Monaten dürfen noch nicht gegen die Grippe geimpft werden.
- Schwangere ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft und Frauen, die in den letzten 4 Wochen entbunden haben
- Frühgeborene (geboren vor der 33. Woche oder Geburtsgewicht unter 1500 g) ab dem 6. Lebensmonat für die ersten zwei Winter nach der Geburt
- Bewohner von Pflege- und Altersheimen
- Pflegepersonal, welches in öffentlichen Institutionen oder zu Hause tätig ist; gilt auch für Familienmitglieder die jemanden pflegen.
- Personen, die mit vielen Menschen in Kontakt kommen (z.B. auch Mitarbeiter in Kinderkrippen etc.), inkl. Studierende und Praktikanten
- Personen, die ständig im Kontakt mit Hausgeflügel, Wildvögeln und Schweinebeständen sind.
- Personen, die ihr Gripperisiko aus privaten und beruflichen Gründen miniminieren möchten.
Die Grippeimpfung wird von der Grundversicherung übernommen. Bestimmte Arbeitgeber übernehmen die Kosten der Impfung häufig selber.