Ja zur Komplementär Medizin - Newsletter
Rausschmiss der Komplementärmedizin aus Grundversicherung wird von GPK untersucht.
Vor zwei Jahren strich Bundesrat Couchepin die Komplementärmedizin aus dem Katalog der kassenpflichtigen Leistungen. Wie der Tages-Anzeiger vom 18.4.07 berichtet, wird die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates dazu eine Untersuchung durchführen.
Damit folgt die GPK einem Antrag der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher.
Untersucht werden folgende zwei Fragen:
1. Wurde das PEK-Projektmanagement professionell gehandhabt und wurden die öffentlichen Mittel von sechs Millionen Franken mit der gebührenden Sorgfalt eingesetzt? (Auftrag an Finanzdelegation)
2. Stellen das BAG und das EDI sicher, dass bei aktuell und in Zukunft evaluierten Methoden objektive und nachvollziehbare Kriterien angewendet werden? (Auftrag an parlamentarische Verwaltungskontrollstelle).
Wie der Tages-Anzeiger schreibt, geht inzwischen sogar die wissenschaftlich arbeitende Parlamentarische Verwaltungskontrolle davon aus, dass dabei nicht alles mit rechten Dingen zu- und herging.
Zudem will die GPK eine umfassende Überprüfung des Grundleistungskataloges. Dies hat sie bereits im Januar beschlossen, ohne dies aktiv zu kommunizieren.
Damit reagieren die Parlamentarier auf Aussagen von Bundesrat Pascal Couchepin, die er beim Rauswurf der Komplementärmedizin gemacht hatte: «Mit der gleichen methodisch-juristischen Konsequenz werden in den kommenden Monaten und Jahren der gesamte Leistungskatalog überprüft und die notwendigen Konsequenzen gezogen.» Im Gegensatz dazu hat Bundesrat Couchepin in einem Interview mit der NZZ am Sonntag vom 25.3.2007 erklärt, es werde keine weiteren Streichungen aus der Grundversicherung geben. Im Bundesamt für Gesundheitswesen geht man heute sogar davon aus, dass man den Grundleistungskatalog gar nicht systematisch überprüfen könne.
Damit sind die Politiker über die Parteigrenzen hinweg nicht einverstanden.
Zum Artikel im Tages-Anzeiger: http://snipurl.com/1h0zq
18.04.2007