Parlament unterstützt Verfassungsartikel für Komplementärmedizin
Der Nationalrat hat den direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» von Ständerat Rolf Büttiker (FDP, SO) mit 95 zu 60 Stimmen angenommen. Das Initiativkomitee ist erfreut, dass das Parlament die Notwendigkeit einer Verfassungsgrundlage für die Komplementärmedizin anerkennt.
Es hat sich nach Annahme des Kompromissvorschlags für den Rückzug der Volksinitiative ausgesprochen. Das Komitee begrüsst, dass die Kernforderungen im direkten Gegenvorschlag unverändert übernommen wurden. Der Bundesrat muss als nächsten Schritt den Abstimmungstermin festlegen.
Der Nationalrat hat sich dem Ständerat angeschlossen und dem direkten Gegenvorschlag von Rolf Büttiker (FDP, SO) zugestimmt. Das Parlament teilt damit die Forderung des Initiativkomitees, dass eine Verfassungsgrundlage für Komplementärmedizin notwendig ist, um deren Position im Gesundheitswesen zu stärken.
Der direkte Gegenvorschlag enthält die gleichen Kernforderungen wie die Volksinitiative: Wiederaufnahme von fünf Richtungen von Komplementärmedizin-Ärzten in die Grundversicherung, nationale Diplome für nichtärztliche Therapeuten, Integration der ärztlichen Komplementärmedizin in Lehre und Forschung sowie Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes.
Aus Sicht der Initiativkomitees ist es sehr erfreulich, dass die Kernforderungen im Gegenvorschlag Büttiker unverändert übernommen wurden. Es hat bereits im Juni 2008 entschieden die Volksinitiative zurückzuziehen, falls beide Räte dem Gegenvorschlag zustimmen.
Der direkte Gegenvorschlag wird vom Bundesparlament und einer Mehrheit der Kantone unterstützt. Eine von der nationalrätlichen Gesundheitskommission durchgeführte Vernehmlassung hat ergeben, dass 14 von 26 Kantonen den direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe befürworten.
Walter Stüdeli, Ressortleiter Politik & Medien Volksinitiative ''Ja zur Komplementärmedizin'' Mobil 079 330 23 46, Tel. 031 560 00 24 / Fax 031 560 00 25 / E Mail: info@koest.ch
18.09.2008