Prävention von Verletzungen am 1. August
Hunderttausende von Feuerwerkskörper werden auch dieses Jahr am 1. August den nächtlichen Sommerhimmel erleuchten: ein Spektakel für Gross und Klein. Jährlich wiederkehrend häufen sich um den Nationalfeiertag jedoch auch Unfälle und Brände mit Feuerwerk. Ursache ist in den meisten Fällen eine unsachgemässe Handhabung. Die BfB und die bfu geben Tipps für einen sicheren 1. August.
Die durch Feuerwerkskörper verursachten Sachschäden an Gebäuden belaufen sich gemäss Erhebungen der schweizerischen Gebäude- und Privatversicherer auf durchschnittlich dreieinhalb Millionen Franken jährlich. Wohnungs- und Hausbesitzer können Vorsichtsmassnahmen treffen, indem sie Fenster und Dachlukarnen am Abend des 1. August schliessen, auf Balkonen brennbare Materialien entfernen und die Sonnenstoren einrollen. Für Benutzer von Feuerwerk gilt, dass beim Abfeuern ein ausreichender Abstand zu Gebäuden eingehalten wird.
Die Sicherheitstipps von BfB und bfu für den 1. August
- 1. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern: Lassen Sie sich vom Verkäufer instruieren und beachten Sie die Gebrauchsanleitung.
- 2. Menschen schützen: Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen abfeuern. Für Kinderhände sind Feuerwerkskörper tabu. Beaufsichtigen Sie Jugendliche und zeigen Sie ihnen den Umgang mit Feuerwerk.
- 3. Sicherheitsabstände einhalten: Je nach Grösse der Raketen ist zu Gebäuden ein Sicherheitsabstand von 40 bis zu 200 Metern einzuhalten.
- 4. Fester Halt für Raketen: Raketen nur aus gut fixierten Flaschen und Rohren abfeuern.
- 5. Rauchen verboten: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.
- 6. Blindgänger nicht nachzünden: Nähern Sie sich Feuerwerk, das nicht abbrennt, erst nach 10 Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche; es besteht Explosionsgefahr. Wer auf sicher geht, übergiesst den Feuerwerkskörper mit Wasser.
- 7. Brandgefahr im Abfall: Abgebrannte Feuerwerkskörper können sich im Abfalleimer in Brand setzen. Deshalb Reste von Feuerwerk mit Wasser übergiessen oder mindestens zwei Stunden abkühlen lassen.
- 8. Wohnungen und Häuser vor Irrläufern schützen: Zum Schutz vor fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern Türen, Fenster und Dachlukarnen schliessen.
- 9. Waldbrandgefahr: Befolgen Sie unbedingt die Mitteilungen der Behörden für allfällige Verbote oder Einschränkungen im Umgang mit offenen Feuern und Feuerwerk.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommt, dann gilt: Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen. Weitere Infos unter: www.brandgefahr.ch
19.07.2010