''Ja zur Komplementärmedizin'' - Newsletter
Das Bundesamt für Gesundheit will medizinische Leistungen künftig nicht mehr nur anhand von schulmedizinischen Kriterien beurteilen. Damit könnten komplementärmedizinische Methoden bald wieder zur Grundversicherung gehören.
Gemäss der NZZ vom 9. Mai 2007 sei es zwar sicher, dass der Nationalrat in der Sommersession die Initiative ablehnen wird. Aber etliche Vorstösse aus beiden Kammern des Parlamentes zielen auf eine Änderung der Kriterien für die Aufnahme in den Grundleistungskatalog der Krankenkasse.
So verlangt der Schwyzer CVP-Nationalrat Reto Wehrli ''faire Chancen'' für die Komplementärmedizin. Und aufgrund eines Antrages der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher wird die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates den Ausschluss der fünf ärztlichen Leistungen aus der Grundversicherung untersuchen.
Eine Motion von Ständerätin Erika Forster, die die Prüfung der definitiven Aufnahme der anthroposophischen Medizin, der Homöopathie und der traditionellen Medizin verlangt, wurde sogar vom Präsidenten des Schweizerischen Krankenversicherungsdachverbandes Santésuisse, Ständerat Christoffel Brändli unterschrieben. Es sei besser, Zugeständnisse zu machen, als die Annahme der Volksinitiative zu riskieren, erklärt Christoffel Brändli.
Die Entwicklung in der Politik freut die Initianten der Volksinitiative ''JA zur Komplementärmedizin'' sehr. Doch ist die Forderung nach Vergütung eines Teils der ärztlichen Komplementärmedizin durch die Grundversicherung nur eine der Forderungen.
Weitere Forderungen sind die Berufsanerkennung bei nichtärztlichen Therapeuten, der Erhalt des Heilmittelschatzes und die Sicherung der bestehenden Abgabekompetenzen, die Förderung von Lehre und Forschung, sowie generell die Förderung der Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin (integrative Medizin).
Was die Volksinitiative ''JA zur Komplementärmedizin'' erreichen will, ist in einem 12-seitigen Forderungskatalog ausformuliert. Dieser enthält auch eine Kostenrechnung. Bei der Umsetzung der Volksinitiative entsprechend den Forderungen der Initianten kommt es zu keinen Mehrkosten. Hier der direkte Link zum Forderungskatalog im PDF-Format: http://snipurl.com/1jwpn
Zum Artikel in der NZZ vom 9. Mai im Internet: http://snipurl.com/1jwpp
Die Ässerungen von Dr. Peter Indra stammen von seinem Referat an einer Fachtagung der SGGP (Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik) mit dem Thema: Komplementärmedizin: Grundbedürfnis oder Luxus? Hier geht es zu den weiteren Referaten: http://www.sggp.ch/tagungen/tagung/mai03_07.cfm
09.05.2007